Regreß
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Regreß lat.-deu. m. wrtl. Rückschritt; glhrt. ‘Ersatzanspruch, Rückgriff auf den Hauptschuldner’ (1. Hälfte 18. Jh.),
- ‘das Zurückgehen von der Wirkung zur Ursache’ (um 1900),
- älter ‘Rücknahmerecht’ (1. Hälfte 16. Jh.),
- entlehnt aus lat. regressus ‘Rückkehr, Rückgang’,
Regress (von lateinisch regressus ‚Rückschritt, Rückgriff‘) steht für:
- Regress (Recht), eine Rückforderung als Schadenersatz
- Regress (Logik), das Zurückgehen vom Ungesicherten auf das Sichere
- infiniter Regress, als spezielle Methodik in den Strukturwissenschaften
- Rückschreiten einer Krankheit, siehe Regredienz
Siehe auch:
Wiktionary: Regress – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen