Kündigung
kündig-ung mhdt.-dt. f. ‘Erklärung des Rücktritts von einem Vertrag (Vertragsrücktritt), einem Dienstverhältnis’ (18. Jh.), älter ‘Nachricht, Kunde’ (15. Jh.),
- mnd. kündiginge ‘Bekanntmachung, Verkündung, Anfkündung’;
- vgl. mhd. kündunge ‘Verkündigung, Kunde’.
Das Wort „Kündigung“ tauchte ersichtlich erstmals 1328 als „kůndeghinge“ im Mittelhochdeutschen in Hildesheim auf[2]und hatte die Bedeutung von „kundtun, bekannt machen“. Über „kundiginge“ (1412) und „kuͤndigung“ (1786) fand es zu seiner heutigen Schreibweise.
Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ersetzte der Begriff das zuvor gebräuchliche Wort „aufkündigen“ im Sinne von „die Auflösung eines Vertrages kundtun“.[3]