Verkündung
Erscheinungsbild
| Worttrennung: Ver·kün·dung | ||
| Plural: Ver·kün·dun·gen | ||
| Aussprache: IPA: [fɛɐ̯ˈkʏndʊŋ] | ||
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Verkündung | die Verkündungen |
| Genitiv | der Verkündung | der Verkündungen |
| Dativ | der Verkündung | den Verkündungen |
| Akkusativ | die Verkündung | die Verkündungen |
verkünd-ung Wrtdtng: (a.s. unwiderrufbares) öffentlich kundtun, bekanntmachen
Bedeutungen:
- [1] Akt, durch den ein Ereignis, ein Beschluss, ein Urteil öffentlich bekannt wird
Herkunft:
- Ableitung vom Stamm des Verbs verkünden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Sinnverwandte Wörter:
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Während der öffentlichen Verkündung des Urteils saß der Stadtrichter auf dem steinernen Richterstuhl und hatte das Schwert der Gerechtigkeit in der Hand.“[1]
- [1] „Die alljährliche Verkündung des Preises für die Wiesn-Mass hat so einige Parallelen zum Murmeltiertag in Pennsylvania.“[2]
Wortbildungen: