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Willkürverbot

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Willkür–Verbot nhdt.-dt., s. Willkür (Recht)

Willkürverbots, das in Art. 3 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip, welches selbst Verfassungsrang hat, wurzelt. Es verlangt, dass staatliches Handeln logisch, konsequent und schlüssig ist (Rechtskontinuität).