Zum Inhalt springen

Normwortlaut

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. September 2024 um 12:16 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Norm{{–}}Wortlaut {{lat.-dt.}} {{Nbnbgrff}} Gesetzeswortlaut {{:Gesetzeswortlaut}}“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Norm–Wortlaut Vorlage:lat.-dt. Nbnbgrff Gesetzeswortlaut

Gesetze‎-s-Wortlaut nhdt.-dt.

Wenn wichtige Gründe es erfordern, vom Gesetzeswortlaut abzuweichen, kann dies nicht durch Auslegung, sondern nur in der Weise geschehen, dass man eine Gesetzeslücke feststellt und ausfüllt.