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Gesetzeswortlaut

aus AufEinWort, der freien Forschung

Gesetze‎-s-Wortlaut nhdt.-dt.

Wenn wichtige Gründe es erfordern, vom Gesetzeswortlaut abzuweichen, kann dies nicht durch Auslegung, sondern nur in der Weise geschehen, dass man eine Gesetzeslücke feststellt und ausfüllt.