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Akte

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Akt-e1 f. (landschaftlich Akt m., s. oben) ‘schriftliche Unterlage zu einem bestimmten Vorgang, Schriftstück’, besonders im Gerichts- und Verwaltungswesen (1. Hälfte 15. Jh.),

  • rückgebildet aus dem häufiger belegten Plur. Acta, Akta bzw. Akten, aus lat. ācta ‘Vorgänge, Ausführungen’, eigentlich ‘das Verhandelte’,
    • dem substantivierten Neutr. Plur. des Part. Perf. von lat. agere (s. Akt);
    • vgl. die Wendung ad acta legen (‘zu den Akten legen’, 1. Hälfte 17. Jh.).

Akte2 'Taten", Mz. von Akt 'Tat'