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urteilen Nwf. urteilen
Das Bewerten eines Urteilsobjekts. Urteilen kann aber auch die subjektive Erwartung zum Ausdruck bringen, z. B. ob ein Ereignis eintreten wird oder nicht. Diese Art von Urteil nennt man Wahrscheinlichkeitsurteil. s. Urteilen (Psychologie)
Urteil-en Nwf. Urteil, urteil
▷ Urteil mhdt.-dt. Vb.
Anm. KF:
'Urteil fällen', 'zuteilend erteilen'; Urteil stammt a.s. von
erteilen und
urteilen von Urteil ab
.
- ‘ein Urteil fällen, eine feste Meinung, Ansicht haben und aussprechen, einschätzen’,
- mhd. urteilen ‘ein Urteil sprechen, beurteilen, verurteilen’,
- älteres gleichbed. erteilen verdrängend.