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Dilemma

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Dilemmas

Zwangslage,Klemme

di + Lemma | n. ‘Entscheidungszwang zwischen zwei Übeln, Zwangslage’; lat. dilēmma, grie. dílēmma bezeichnet einen Fangschluß der Logik, der einen Gegner so zwischen zwei gleich unangenehme Behauptungen stellt, daß er sich für eine entscheiden muß; aus grie. di- ‘zweifach’ (s. di-1) und grie. lḗmma ‘Annahme, Hilfssatz, Prämisse’.

In dem allgemeinen Sinne ‘Zwangslage, Klemme’ seit dem 16. Jh. in dt. Texten.