Dilemma
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Dilemma lat.-deu. Bng., sl. wrtl. "Zeinehmung, Zweinahme", —aßrwrtlch "Entscheidungszwang zwischen zwei Übeln, Zwangslage", Fangschluß der Logik.
- Dilemma n. ‘Entscheidungszwang zwischen zwei Übeln, Zwangslage’.
- Lat. dilēmma, grie. dílēmma (δίλημμα) bezeichnet einen Fangschluß der Logik, der einen Gegner so zwischen zwei gleich unangenehme Behauptungen stellt, daß er sich für eine entscheiden muß;
- aus grie. di- (δι-) ‘zweifach’ (s. di-1) und grie. lḗmma (λῆμμα) ‘Annahme, Hilfssatz, Prämisse’. In dem allgemeinen Sinne ‘Zwangslage, Klemme’ seit dem 16. Jh. in dt. Texten.
- Lat. dilēmma, grie. dílēmma (δίλημμα) bezeichnet einen Fangschluß der Logik, der einen Gegner so zwischen zwei gleich unangenehme Behauptungen stellt, daß er sich für eine entscheiden muß;