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erteil-en; Vb. Nwf. erteil
er-teil ahd.-deu.
- ‘(auf Grund einer Verfügungsgewalt eine Aufgabe, eine Berechtigung) zuteil werden lassen’,
- ahd. irteilen ‘Recht zuteilen, ein Urteil aussprechen, einen Rat, Befehl geben’ (8. Jh.),
- mhd. erteilen ‘ein Urteil sprechen, richten, verurteilen, als Urteil zuerkennen, teilen’.
- Dazu Urteil, s. d.
¦√¦ uig. *dā(i)-, *dī̌- ‘teilen, zerschneiden, zerreißen’; *dʰayl- “Teil, Wendepunkt”);
erteil, erteile, erteilt, erteilst, erteilte,