Plagiat
plagi + at | n. ‘Veröffentlichung eines fremden geistigen Werkes als eigenes, literarischer Diebstahl, Diebstahl geistigen Eigentums’.
Ausgangspunkt ist lat. plagiārius ‘Menschendieb, Seelenverkäufer’, übertragen (im Vergleich eines literarischen Werks mit freigelassenen Skaven) ‘wer literarischen Diebstahl begeht’, woraus mfrz. plagiere, frz. plagiaire ‘Dieb geistigen Eigentums’, nhd. Plagiarius (17. bis 18. Jh.).
Davon beeinflußt, wird spätlat.plagium ‘Menschendiebstahl, Seelenverkauf’ in der Bedeutung ‘literarischer Diebstahl’ im 17. und 18. Jh. in dt. Texte aufgenommen (in der Regel mit lat. Flexion).
Zum Verb spätlat. plagiāre ‘Menschendiebstahl, Seelenverkauf begehen, jmdn. rauben’ in übertragener Bedeutung gebildetes nhd. Plagiat (nach frz. plagiat m.?) begegnet seit Mitte 18. Jh.