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Zeugefall

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zeuge---Fall, m., deu. 'Genitiv'

Zeugefall[1] üblicher gewesene übersetzung von genitiv: zeuge- und gebefall (dativ) [ Gottsched] crit. hist. (1732) 1, 354; sprachk. 125; [Jean Paul] w. 49/51, 314 H. öft.; von Adelung 2 4, 1698 und [Campe] 5, 856a abgelehnt. —

  1. ↑ „ZEUGEFALL, m.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=Z05058>, abgerufen am 31.01.2024.