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verbeut

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ver-beut deu.

  • VERBEUTEN[1], verb., verstärktes beuten mit transitivem gebrauche (s. theil 1, 1754),
    • mhd. verbiuten,
    • md. verbûten,
    • mnd. vorbuten,
    • zahlreiche belege Schiller-Lübben 5, 326.
    • heute ungebräuchlich.
  • 1) vertauschen, verwechseln, vergl. die alten belege, doch nicht über das 15. jahrh. hinausgehend, bei Vilmar kurhess. id. 34, z. b.:
    • das wir recht und redelich erblich und ewiglich verkaufft und verbeutet haben, verkauffen und verbeuten. urk. (Hermershausen) 1499;
    • die eltisten hatten sie gessen, und was von jungen waren, etliche den Portugalesern für wahr (gegen waare) verbeuttet, also dasz diser junge gesel auch den Portugalesern verbeuttet war. H. Staden 911;
    • etwas für das andre verbeuten führt Frisch 1, 90 aus älterer quelle an. von abstracten dingen: (der) seine studia theologica mit einem so gottlosen leben verbeutete. Melissus Salinde 112.
  • 2) als beute vertheilen,
    • belege bei Schm. 1, 304 Fromm., z. b.:
      • die Römer haben den Juden (im eroberten Jerusalem) knaben und mägdlein verbeutet. Aventin. chron.
  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 1 (1886), Bd. XII,I (1956), Sp. 109, Z. 25.