verbeut
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- VERBEUTEN[1], verb., verstärktes beuten mit transitivem gebrauche (s. theil 1, 1754),
- mhd. verbiuten,
- md. verbûten,
- mnd. vorbuten,
- zahlreiche belege 5, 326.
- heute ungebräuchlich.
- 1) vertauschen, verwechseln, vergl. die alten belege, doch nicht über das 15. jahrh. hinausgehend, bei kurhess. id. 34, z. b.:
- das wir recht und redelich erblich und ewiglich verkaufft und verbeutet haben, verkauffen und verbeuten. urk. (Hermershausen) 1499;
- die eltisten hatten sie gessen, und was von jungen waren, etliche den Portugalesern für wahr (gegen waare) verbeuttet, also dasz diser junge gesel auch den Portugalesern verbeuttet war. 911;
- etwas für das andre verbeuten führt 1, 90 aus älterer quelle an. von abstracten dingen: (der) seine studia theologica mit einem so gottlosen leben verbeutete. Salinde 112.
- 2) als beute vertheilen,
- belege bei 1, 304 Fromm., z. b.:
- die Römer haben den Juden (im eroberten Jerusalem) knaben und mägdlein verbeutet. Aventin. chron.
- belege bei 1, 304 Fromm., z. b.:
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 1 (1886), Bd. XII,I (1956), Sp. 109, Z. 25.