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legitimier

aus AufEinWort, der freien Forschung
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legitim-ier lat.-frz.-deu. Wrtdtng: 'Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit nachahmen'; das nicht gesetzlich, rechtliche Ereigniß, Geschehen, … durch Erklärung oder Bestätigung in gesetzlich, rechtmäßig zu wandeln;

legitmieren

legitmier-en , legitim-ieren Vb. ‘für legitim erklären, berechtigen, beglaubigen, rechtlich anerkennen’ (16. Jh.), reflexiv ‘sich ausweisen’ (17. Jh.),

  • unter Einfluß von mfrz. frz. légitimer aus mlat. legitimare ‘rechtlich anerkennen’.