Zum Inhalt springen

ratifizier

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2025 um 07:53 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{lat.-frz.-dt.}}“ durch „Sprachstufe::lat.-frz.-deu.“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

rat-ifizier, ratifiz-ier, lat.-frz.-deu.

ratifizieren Vb. ‘bekräftigen, gutheißen, (schriftlich) beglaubigen, genehmigen’ (Ende 15. Jh.),

  • besonders einen Vertrag, ein Staatsabkommen ‘gesetzlich anerkennen, rechtskräftig bestätigen’ (17. Jh.),
  • entlehnt aus mlat. ratificare ‘genehmigen, bestätigen’; zu lat. ratus ‘berechnet, gültig, rechtskräftig’ (s. Rate) und lat. facere ‘machen, tun’.
  • – Ratifikation