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ratifizier

aus AufEinWort, der freien Forschung

rat-ifizier, ratifiz-ier, lat.-frz.-deu.

ratifizieren Vb. ‘bekräftigen, gutheißen, (schriftlich) beglaubigen, genehmigen’ (Ende 15. Jh.),

  • besonders einen Vertrag, ein Staatsabkommen ‘gesetzlich anerkennen, rechtskräftig bestätigen’ (17. Jh.),
  • entlehnt aus mlat. ratificare ‘genehmigen, bestätigen’; zu lat. ratus ‘berechnet, gültig, rechtskräftig’ (s. Rate) und lat. facere ‘machen, tun’.
  • – Ratifikation