Zum Inhalt springen

Plädoyer

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2025 um 11:10 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{dt.-frz.-lat.}}“ durch „Sprachstufe::lat.-frz.-deu.“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Plädoyer lat.-frz.-deu.

  • Plädoyer n. ‘Vortrag der Prozeßparteien in der gerichtlichen Hauptverhandlung’,
  • Übernahme (Ende 18. Jh.) von gleichbed. mfrz. frz. plaidoyer,
    • dieses wohl als substantivierter Infinitiv aufgefaßt
      • im Unterschied zu voraufgehendem afrz. plaidoiié ‘Verhandlung vor Gericht’,
      • substantiviertem Part. Perf. von afrz. plaidoiier ‘vor Gericht reden, einen Rechtsstreit führen’.
      • s. frz. plaider, dt. plädier