Plädoyer
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Plädoyer lat.-frz.-deu.
- Plädoyer n. ‘Vortrag der Prozeßparteien in der gerichtlichen Hauptverhandlung’,
- Übernahme (Ende 18. Jh.) von gleichbed. mfrz. frz. plaidoyer,
- dieses wohl als substantivierter Infinitiv aufgefaßt
- im Unterschied zu voraufgehendem afrz. plaidoiié ‘Verhandlung vor Gericht’,
- substantiviertem Part. Perf. von afrz. plaidoiier ‘vor Gericht reden, einen Rechtsstreit führen’.
- s. frz. plaider, dt. plädier
- dieses wohl als substantivierter Infinitiv aufgefaßt