WTH/Irreführende Modelle der Wahrheit
▶Bevor ich dazu übergehe, anhand verschiedener Argumentationsformen zu untersuchen, was diskursive Einlösung von Geltungsansprüchen heißen kann, möchte ich einen Exkurs einschieben. Die Spuren der in der Geschichte der Philosophie ausgebildeten Wahrheitstheorien führen zu vier Fehlerquellen:
1. Die Konsensustheorie der Wahrheit hat den Vorzug, Wahrheit und Richtigkeit als diskursiv einlösbare Geltungsansprüche zu identifizieren, ohne zugleich die logischen Unterschiede, die zwischen theoretischen und praktischen Diskursen bestehen, zu verwischen. Demgegenüber verfahren metaphysische Wahrheitstheorien, indem sie praktische Fragen in demselben Sinne wie theoretische als wahrheitsfähig erklären, zu extensiv[1]; und positivistische Vahrheitstheorien verhalten sich, indem sie die Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen überhaupt leugnen, zu restriktiv.[2]
2. Die Konsensustheorie der Wahrheit hat den Vorzug, Systeme, in denen wir Erfahrungen gewinnen, Informationen weitergeben und Handlungen ausführen, von Diskursen zu unterscheiden, in denen problematisierte Geltungsansprüche durch Argumentation geklärt werden können. Demgegenüber verwechseln transzendentale Wahrheitstheorien die Bedingungen der Objektivität möglicher Erfahrung (und damit der Kommunizierbarkeit von Wahrnehmungen) mit den Bedingungen der diskursiven Einlösung von Wahrheitsansprüchen, die in Erfahrung bloß fundiert sind. Eine Konstitutionstheorie der Erfahrung, die Gegenstände möglicher Erfahrung analysiert, kann nicht die Rolle einer Wahrheitstheorie übernehmen (erste Zeile des folgenden Schemas).
3. Die Konsensustheorie der Wahrheit hat den Vorzug, zwischen intersubjektiven Geltungsansprüchen und bloß subjektiven Gewißheitserlebnissen zu unterscheiden. Einige Wahrheitstheorien hingegen wählen einen bestimmten Typus von Gewißheitserlebnissen als irreführendes Modell der Wahrheit (siehe 2.–4. Zeile des folgenden Schemas).
4. Die Konsensustheorie der Wahrheit hat den Vorzug, diskursive von nichtdiskursiven Geltungsansprüchen zu unterscheiden. Einige Wahrheitheorien hingegen verwechseln den sei es restriktiv oder extensiv ausgelegten Wahrheitsbegriff mit Verständlichkeit, mit Richtigkeit oder mit Wahrhaftigkeit (siehe die untere Hälfte des folgenden Schemas).
Fig. 6: Irreführende Modelle der Wahrheit
| Objektivität der Erfahrung | transzendentale Wahrheitstheorie | |
| sinnliche Gewißheit | Abbildtheorie der Wahrheit | |
| nichtsinnliche Gewißheit | Evidenztheorie der Wahrheit | |
| Glaubensgewißheit | [voluntaristische Wahrheitstheorie] | |
| Wahrhaftigkeit | [Manifestationstheorie der Wahrheit] | |
| Richtigkeit | Erfolgstheorie der Wahrheit (Pragmatismus) | |
| Verständlichkeit | analytische Wahrheitstheorie |
Da ich den ersten Punkt im vorangegangenen Abschnitt (III) diskutiert habe, beschränke ich mich darauf, die Schwächen der unter 2–4 erwähnten Wahrheitstheorien zu nennen; dabei kann es sich nur um strategische Hinweise und nicht um systematische Einwände handeln. Mehr oder weniger ausgearbeitet sind ohnehin nur die Korrespondenz- und die Evidenztheorien der Wahrheit auf der einen, pragmatische und analytische Wahrheitstheorien auf der anderen Seite. Was ich Manifestationstheorie der Wahrheit und voluntaristische Wahrheitstheorie nenne, sind Präparate, die sich aus unserer Klassifikation ergeben; sie treffen allenfalls Argumentationsstränge, die in überlieferten Theorien auch enthalten sind.
Wahrnehmungen können in gewisser Weise nicht falsch sein. Wenn wir uns getäuscht haben, dann war es eben nicht diese Wahrnehmung, sondern eine andere, als wir gemeint haben; oder es war gar keine Wahrnehmung, obwohl wir etwas wahrzunehmen gemeint haben – etwa eine Halluzination, eine Einbildung. Das schlägt sich, wie erwähnt, im Erlebnis sinnlicher Gewißheit nieder. Es ist kein Widerspruch zur Subjektivität dieser Gewißheit, wenn Wahrnehmungen zugleich mit dem Anspruch auf Objektivität auftreten: das Gewißheitserlebnis ist der subiektive Bürge der Objektivität der Erfahrung. Jeder, der seiner Sinne mächtig ist, müßte unter vergleichbaren Umständen in einem anderen Wahrnehmungsakt "dieselbe" Wahrnehmung machen und ihrer wiederum subjektiv gewiß sein können. Wahrnehmungen sind darum oft als Paradigma von Erkenntnis überhaupt angesehen und Wahrheitstheorien sind meistens anhand dieser einfachsten und unzweifelhaftesten Elemente der Erkenntnis entwickelt worden – im Deutschen wohnt ja der "Wahrnehmung" der Wahrheitsbezug schon etymologisch inne. Die empiristischen Wahrheitstheorien knüpfen an das Moment sinnlicher Gewißheit, die transzendentalen Wahrheitstheorien an den Anspruch auf Objektivität an; aber beide sind sich in der paradigmatischen Auszeichnung von Wahrnehmung bzw. Wahrnehmungsurteil oder Beobachtung und Beobachtungsaussage einig.
Demgegenüber möchte ich die These verteidigen, daß Wahrheit kategorial der Welt der Gedanken (im Sinne Freges) und nicht der Wahrnehmungen angehört. Weil Wahrnehmungen in gewisser Weise nicht falsch sein können, kann sich auf dieser Ebene die Frage nach der Wahrheit gar nicht stellen. Ich kann mich wohl in einer (vermeintlichen) Wahrnehmung täuschen (dann ist es entweder nicht diese oder es ist gar keine Wahrnehmung); aber solche Täuschungen lassen sich umstandslos aufklären – nämlich durch wiederholte Wahrnehmung: "Du glaubst nicht, daß das Haus an der Ecke brennt? Geh doch hin und überzeuge dich!" In diesem Fall hat der Opponent eine Wahrnehmung bezweifelt; er vermutet, daß sich der andere getäuscht hat. Seine Zweifel bezieht sich nicht unmittelbar auf die Unwahrheit der korrespondierenden Aussage, daß jenes Haus an der Ecke brenne, obgleich diese Aussage unwahr sein muß, sofern eine Sinnestäuschung vorliegt. Wahrheitsfragen können erst zum Thema werden, wenn sich der Zwelfel nicht mehr gegen Wahrnehmungen richtet (der durch wiederholte Wahrnehmung behoben werden kann), sondern unmittelbar der Wahrheit einer Aussage gilt, d. h. wenn ein Geltungsanspruch problematisch geworden ist (der allein durch Argumente eingelöst werden kann).
Exemplarische Erkenntnisse, anhand deren der Sinn von Wahrheit expliziert werden kann, sind nicht die Wahrnehmungen oder singulären Aussagen, in denen Wahrnehmungen mitgeteilt werden, sondern generelle, negative und modale Aussagen; diese bringen das Spezifische von Erkenntnis zum Ausdruck: nämlich die begriffliche Organisation des Erfahrungsmaterials. Erkenntnis, die Erfahrungen auf den Begriff bringt, wird in Sätzen geäußert, die keineswegs unmittelbar Wahrnehmungen wiedergeben. Deren Geltungsanspruch ist daher auf Argumentation bezogen. Sinnliche Gewißheit oder Objektivität der Erfahrung sind keine geeigneten Modelle der Wahrheit. Auf das empiristische Mißverständnis komme ich im nächsten Abschnitt zurück; hier beschränke ich mich auf das Mißverständnis transzendentaler Wahrheitstheorien, die die Unterscheidung von Objektivität und Wahrheit vernachlässigen.[3]
Meine These ist: Erfahrungen treten mit dem Anspruch der Objektivität auf; aber diese ist nicht identisch mit der Wahrheit einer entsprechenden Aussage. Obfektivität der Erfahrung läßt sich im Sinne eines transzendental gewendeten Pragmatismus[4] verstehen. Die kategoriale Struktur von Gegenständen möglicher Erfahrung macht Objektivität der Erfahrung möglich; die Objektivität einer bestimmten Erfahrung bewährt sich am kontrollierbaren Erfolg der auf diese Erfahrungen gestützten Handlungen. Wahrheit, d. h. die Berechtigung des mit Behauptungen implizit erhobenen Geltungsanspruches, zeigt sich hingegen nicht in erfolgskontrollierten Handlungen, sondern in erfolgreichen Argumentationen, mit der dieser Geltungsanspruch diskursiv eingelöst werden kann. Das läßt sich auch an singulären Aussagen, die ich ausdrücklich nicht als Paradigma von Erkenntnis betrachte, erläutern. Eine Behauptung ("Dieser Ball ist rot"), die im Handlungs-Kontext geäußert wird, impliziert einen Geltungsanspruch (d.h. sie unterstellt die Wahrheit der geäußerten Proposition), aber sie thematisiert eine Erfahrung mit einem Gegenstand in der Welt: sie behauptet eine Erfahrung und keinen Gedanken. Die gleiche Behauptung kann Bestandteil eines Diskurses werden. Dann verändert sich ihr Sinn: sie thernatisiert im Hinblick auf einen explizit gemachten und in Frage gestellten Geltungsanspruch einen Sachverhalt und unterstellt, daß dieser Sachverhalt, wenn er existiert, durch Erfahrungen bestätigt werden kann. Indem ich einen Sachverhalt behaupte, behaupte ich jedoch nicht eine Erfahrung.
Diese Überlegung rechtfertigt die weitere Unterscheidung zwischen dem kategorialen Sinn der Geltung einer Aussage und dem Sinn des diskursiven Geltungsanspruchs einer entsprechenden Behauptung. Der kategoriale Sinn der Geltung einer Aussage bemißt sich an der Struktur des durch ein pragmatisches (Dinge und Ereignisse) oder ein kommunikatives (Personen und deren Äußerungen) Erfahrungsapriori erschlossenen Gegenstandsbereichs; der Sinn des diskursiven Geltungsanspruchs bemißt sich hingegen an den mit dem Argumentationsapriori geforderten und zu Zwecken der Begründung unterstellten Bedingungen der idealen Sprechsituation, unter denen er eingelöst werden kann. Erkenntnistheoretische Probleme der Gegenstandskonstitution dürfen nicht im Sinne transzendentaler Wahrheitstheorien mit Problemen der Einlösung von Geltungsansprüchen vermengt werden.
Vorgreifend möchte ich eine Konsequenz erwähnen. Wenn wir den wissenschaftlichen Fortschritt als eine kritische Fortbildung der theoretischen Sprachen auffassen wollen, die auf längere Sicht die vorwissenschaftlich konstituierten Gegenstandsbereiche immer "angemessener" interpretieren, muß das die Identifizierung von Wahrheit und Objektivität in Schwierigkeiten führen. Wenn nämlich Wahrheitsansprüche nicht durch Argumentation, sondern durch Erfahrungen eingelöst würden, wären theoretische Fortschritte von der Produktion neuer Erfahrungen und nicht von neuen Interpretationen derselben Erfahrungen abhängig. Plausibler ist die Auffassung, daß die Objektivität einer Erfahrung nicht die Wahrbeit einer entsprechenden Behauptung, sondern nur die Identität einer Erfahrung in der Mannigfaltigkeit ihrer möglichen Interpretationen sichert.
a) Die Theorien, die den Geltungsanspruch empirischer Behauptungen auf diejenige Gewißheit gründen möchten, welche unsere Wahrnehmungen begleitet, deuten die Wahrheitsrelation nach der durch das Modell des Sehens nahegelegten Abbild- bzw. Ahnlichkeitsrelation. Ich möchte auf die verschiedenen Versionen, die die Adäquationstheorie der Wahrheit seit Aristoteles gefunden hat, nicht eingehen. Sie treffen den pragmatischen Sinn von Wahrheit nicht, da Bilder dem Original, das sie darstellen sollen, mehr oder weniger ähnlich sind, während eine Aussage, die wahr ist, de Realität nicht mehr oder weniger angenähert sein kann: Wahrheit ist kein komparatives Verhältnis (darauf haben unter anderem Austin und Sellars hingewiesen). Dieser Unterschied wird klar, wenn man technisch realisierbare Simulationen von \flirklichkeitsausschnitten mit Theorien über diese §flirklichkeitsausschnitte vergleicht. Die Simulationsmodelle können der Wirklichkeit mehr .oder weniger angenähert sein und gehören kategorial demselben Gegenstandsbereich an wie ihre Vorbilder; Theorien über einen Gegenstandsbereich begründen hingegen entweder wahre oder falche Aussagen und können kategorial diesem Gegenstandsbereich nicht selber angehören.
Auch die abgeschwächte Fassung der Abbildung, nämlich das Korrespondenzverhältnis, das als eine nichtikonische und umkehrbar eindeutige Zuordnung von Elementen der Aussage und Elementen des Gegenstandsbereich verstanden wird, ist für die Deutung der Wahrheitsrelation ungeeignet[5]; denn Tatsachen gehören nicht dem System handlungsbezogener Erfahrungen an, sondern, unabtrennbar von den Aussagen, in denen sie wiedergegeben werden[6], Zusammenhängen möglicher Argumentation. Das quid pro quo von Wahrheit und sinnlicher Gewißheit suggeriert (wie das erwähnte quid pro quo von Wahrheit und Objektivität der Erfahrung) die Verwechslung von Tatsachen mit Erfahrungsgegenständen.
b) Die Theorien, die die Wahrheit von Aussagen auf diejenige Gewißheit gründen möchten, welche unser Verstehen von symbolischen Gebilden begleitet, deuten die Wahrheitsrelation nach der durch das Muster der operativen Erzeugung von idealen Gegenständen nahegelegten Relation zwischen Erwartung und Erfüllung. So hat Husserl die Evidenztheorie der Wahrheit an der Erfüllung von Intentionen festgemacht. Die Undurchführbarkeit dieses Programms zeigt sich beim Versuch, für universelle Aussagen eine nichlsinnliche (oder kategoriale) Anschauung nachzuweisen, in der Allgemeinheiten zur Selbstgegebenheit sollen kommen können. Aber auch singuläre Aussagen (sog. Wahrnehmungsurteile) enthalten mindestens einen universellen Ausdruck (nämlich eines der in Beobachtungssprachen zugelassenen Dispositions-, Meß-, Relations- oder Empfindungsprädikate), dessen intentionaler Sinn durch die Evidenzen einer endlichen Anzahl partikularer Beobachtungen ersichtlich nicht erfüllt werden kann. Wort und Satzbedeutungen haben, wie Wittgenstein an der exemplarischen Einführung von Regeln gezeigt hat, einen prinzipiellen überschuß an Allgemeinheit gegenüber allen möglichen partikularen Erfüllungen.
Der in einer Behauptung implizierte Geltungsanspruch kann deshalb durch Erfahrungsevidenzen nicht eingelöst werden, gleichviel ob wir sinnliche oder nichtsinnliche Gewißheit als Paradigma wählen.
c) Ich übergehe Argumentationen, die in analoger Weise einen Zusammenhang von Wahrheit und Glaubensgewißheit in Anspruch nehmen. Sie treten vor allem im Begründungszusammenhang rationalistischer Theorien auf, wenn die Wahrheit von Axiomen, obersten Grundsätzen usw. gegen konventionalistische Zweifel mit dem Hinweis auf die Wahrhaftigkeit eines voluntaristisch verfahrenden Gottes immunisert werden soll (vgl. beispielsweise die Rolle, welche die kontrafaktische Annahme eines deus malignus bei Descartes spielt).
Die vier eingeführen Geltungsansprüche sind genuin; sie lassen sich nicht auf einen von ihnen, noch auf ein gemeinsames Fundament zurückführen. Insbesondere in der Tradition des Empirismus sind Versuche gemacht worden, Wahrhaftigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit in Form naturalistischer Fehlschlüsse auf Wahrheitsrelationen zurickzuführen. Komplemenräre Fehlschlüsse liegen den Theorien zugrunde, die umgekehrt Wahrheit mit Wahrhaftigkeit, Richtigkeit oder Verständlichkeit identifizieren.
a) Wahrhaftigkeit ist ein mit den Sprechakten aus der Klasse der Repräsentativa verbundener Geltungsanspruch, der besagt, daß ich geäußerte Intentionen (Gedanken, Bedürfnisse und Gefühle) ernsthaft so und genau so meine, wie ich sie geäußert habe. Ein Sprecher ist wahrhaftig, wenn er mit seinen Außerungen weder sich noch andere täuscht. Die Möglichkeit von Täuschung und Selbsttäuschung hat mit Unwahrheit nichts zu tun. "Wahrheit" den Sinn trifft, in dem ich eine Proposition behaupte, so trifft "Wahrhaftigkeit" den Sinn, in dem ich eine Intention zum Ausdruck bringe. Sobald wir Wahrhaftigkeit als Relation zwischen einem geäußerten Intentionalsatz und der inneren Entität eines Erlebnisses oder Zustandes auffassen, haben wir sie bereits nach dem Modell der Wahrheitsrelation aufgefaßt und verfehlt: In Akten der Selbstdarstellung behaupte ich nichts über innere Episoden, ich mache überhaupt keine Aussagen, sondern ich bringe Erlebnisse zum Ausdruck. Den Manifestationstheorien der Wahrheit liegt nun ein komplementäres Mißverständnis zugrunde. Dafür finden sich in mystischen Überlieferungen bis hin zu Aspekten der Heideggerschen Wahrheitstheorie Beispiele. Das Wahrheitsgeschehen einer Dialektik von Offenbarung und Verbergung ist nach dem Modell eines Wesens konzipiert, das sich in seinen Erscheinungen zugleich manifestiert und der Entäußerung erwehrt. Diese Auffassung wird dem Realitätsbezug des kognitiven Sprachgebrauchs nicht gerecht.[7]
b) Auch Richiigkeit ist ein genuiner Geltungsanspruch, der auf Wahrheit nicht reduziert werden kann. Richtigkeit ist, wie wir gesehen haben, ein Geltungsanspruch, der besagt, daß eine geltende Handlungs- (oder Bewertungs-)norm zu Recht anerkannt wird, daß sie Geltung haben "soll". Diese Sollgeltung hat mit Wahrheitsgeltung nichts zu tun. Die wiederholten Einwände gegen naturalistische Fehlschlüsse auf dem Gebiet der Ethik betonen diese Differenz. Sobald wir die Richtigkeit als eine Relation zwischen einer Empfehlung oder Warnung und der inneren Entität einer Bedürfnisbefriedigung (bzw. Unlustspannung auffassen, haben wir sie bereits nach dem Modell der Wahrheitsrelation mißverstanden. Bei der Wahl von Normen stelle ich ebensowenig Behauptungen über innere Episoden auf wie in Akten der Selbstdarstellung; ich mache überhaupt keine Aussagen, sondern ich tue etwas Richtiges oder etwas Falsches. Den Erfolgstheorien der Wahrheit liegt ein komplementäres Mißverständnis zugrunde. Dafür geben Nietzsche, der psychologisch gerichtete Pragmatismus von W. James und F. C. Schiller und der systemtheoretische Wahrheitsbegriff Luhmanns Beispiele. Wahrheit bemißt sich dieser Auffassung zufolge an der Erfüllung lebenswichtiger Funktionen, wobei die Lebenswichtigkeit durch Sollwerte eines Organismus bzw. einer Gattung oder durch Bestanderhaltungsimperative eines Gesellschaftssystems bestimmt sein kann. Beim Versuch, den Wahrheitsbegriff funktionalistisch zu unterlaufen, müssen wir an den Imperativen von Sollgrößen festhalten, ohne daß diese ihrerseits als wahrheitsfähig gedacht werden dürften. Eine solche Auffassung wird aber dem Moment des Kontrafaktischen im Begriff des normativen Geltungsanspruches nicht gerecht.[8]
c) Es scheint auf der Hand zu liegen, daß die Verständlichkeit einer Äußerung mit deren Wahrheit nichts zu tun hat. Verständlichkeit ist ein Geltungsanspruch, der besagt, daß ich über eine bestimmre Regelkompetenz verfüge, nämlich (mindestens) eine natürliche Sprache beherrsche. Eine Äußerung ist verständlich, wenn sie so geformt ist, daß jeder, der die entsprechenden Regelsysteme beherrscht, die gleiche Äußerung generieren kann. Insofern ist das, was wir "analytische Wahrheit" nennen, ein spezieller Fall von Verständlichkeit, nämlich die Verständlichkeit formal konstruierter Sätze. Um so größer ist die Versuchung, nun umgekehrt Wahrheit durch Verständlichkeit zu erläutern. Eine analytische Wahrheitstheorie ist zuletzt auf der Grundlage der Methodischen Philosophie Erlanger Provenienz von Kuno Lorenz vorgeschlagen worden.[9] Lorenz knüpft an die bekannte These an, daß die Wahrheitsbedingungen einer Aussage mit den Verwendungsregeln der in dieser Aussage auftretenden sprachlichen Ausdrücke festgelegt sind. Ob in einem gegebenen Fall die Wahrheitsbedingungen erfüllt sind oder nicht, soll durch vergleich der aktuellen Redeverwendungssituation mit der entprechenden, und zwar rational nachkonstruierten Redeeinführungssituation nachgeprüft werden können. Ersichtlich garantiert dieses Verfahren die Verständlichkeit konstativer Sprechakte, berührt aber deren Wahrheitsanspruch nicht.[10]
- ↑ Ein neueres Beispiel gibt Leo Strauß: Naturrecht und Geschichte. Stuttgart 1956. [Einleitung].
- ↑ Ein bekanntes Beispiel ist R. M. Hare: The Language of Morals. Oxford 1970, dtsch. Frankfurt a. M. 1970.
- ↑ Vgl. zum Folgenden auch das Nachwort zu J. Habermas "Erkenntnis und Interesse", Frankfurt a. M. 1973. Besonders S. 381–401.
- ↑ Vgl. K.-O. Apel: Die Transformation der Philosophie. 2 Bde. Frankfurt a. M. 1973.
- ↑ Vgl. G. Pitcher in der Einleitung zu dem von ihm herausgegebenen Sammelband: Truth, s. o. Anm. 4, S. 9 ff.
- ↑ ln diesem Sinne P. Gochet, a. a. O., S. 98: "Cette étude nous a' en effet, confirmé que le fait, contrairement à l'événement, ne peut être atteint que par la médiation du langage et qu'il est logiquement inseparable de la phrase qui le formule." "Diese Studie hat uns tatsächlich bestätigt, dass die Tatsache, anders als das Ereignis, nur durch die Vermittlung der Sprache erreicht werden kann und dass sie logisch untrennbar mit dem Satz verbunden ist, der sie formuliert."
- ↑ Vgl. E. Tugendhat: Der Vahrheitsbegriff bei Husserl und Heidegger. Berlin 1967.
- ↑ Vgl. meine Auseinanderserzung mit Luhmann, in: J. Habermas u. N. Luhmann: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie, Ffm. 1971, S. 221 ff.
- ↑ K. Lorenz: Der dialogische Wahrheitsbegriff. In: Neue Hefte für Philosophie, 1972, H. 2/3, S. 111–123.
- ↑ Lorenz sieht selbst den Unterschied zwischen dem Verstehen des Sinns von Wörtern und der Anerkennung des Wahrheitsanspruchs von Aussagen. Er meint freilich, daß die Triftigkeit von Argumenten, genauso wie die Bedeutung von Wörtern, durch Rückgang auf das in stilisierten Lehr- und Lernsituationen eingeführte Verfahren der Argumentation geprüft werden kann. Wenn ich recht sehe, verschiebt Lorenz damit die Beweislast von der Prädikationslehre auf die Theorie der Dialogspiele oder der strategischen Aussagenbegründung, die P. Lorenzen entwickelt hat. Diese Theorie gibt nun zwar eine elegante Begründung der logischen Partikel, sie trägt aber zur Begründung einer von der Konsensustheorie der Wahrheit geforderten Logik des Diskurses, wenn ich recht sehe, wesentliches nicht bei. 31 R. M. Martin: Truth and its illicit Surrogates. In: Neue Hefte für Philosophie, t972, H. 2/3, S. 101.