Überbau
Erscheinungsbild
über + Bau1 | m. mhd. überbū m. n., ein Wort der Rechtssprache, ‘das Bauen über eine bestimmte festgesetzte Grenze oder Linie hinaus’, seit dem 18. Jh. jedes ‘Bauwerk, das über etw. errichtet wird’.
Von Marx übertragen auf die Gesamtheit der politischen, juristischen, moralischen und weltanschaulichen Ideen und Institutionen, die sich über der jeweiligen ökonomischen Basis einer bestimmten Gesellschaft erheben, aus ihr entstanden sind und auf sie zurückwirken.