ÜdSAC/Buch III • Kapitel 2
Seite 155–165
2. Da wir wahrnehmen, dass wir sehen und hören, ist es notwendig, dass man entweder mit dem Gesichtssinn wahrnimmt, dass man sieht, oder mit einem anderen. Aber dann wird sich die gleiche (Wahrnehmung) sowohl auf den Gesichtssinn als auch auf die zugrundeliegende Farbe beziehen, so dass sich entweder zwei (Wahrnehmungen) auf denselben Gegenstand beziehen werden oder sie sich auf sich selbst. Ferner aber wird sich, wenn es auch eine andere Wahrnehmung geben sollte, die sich auf das Sehen bezieht, entweder ein unendlicher Regress ergeben, oder irgendeine (Wahrnehmung) wird sich auf sich selbst beziehen. Man wird dies daher bei der ersten anzusetzen haben. Dies hat aber eine Schwierigkeit: Wenn nämlich »mit dem Gesichtssinn wahrnehmen« sehen bedeutet und Farbe oder das, was sie (die Farbe) hat, gesehen wird, dann wird, wenn man das Sehende sieht, das ursprünglich Sehende auch Farbe haben. Es ist also klar, dass »mit dem Gesichtssinn wahrnehmen« nicht (bloß) eine Bedeutung hat. Denn auch dann, wenn wir nicht sehen, unterscheiden wir mit dem Gesichtssinn die Dunkelheit vom Licht, allerdings nicht auf dieselbe Weise. Außerdem ist auch das Sehende auf gewisse Weise gefärbt. Jedes Wahrnehmungsorgan ist nämlich fähig, den Wahrnehmungsgegenstand ohne seine Materie aufzunehmen. Deswegen bleiben auch, nachdem die Wahrnehmungsgegenstände nicht mehr da sind, Wahrnehmungen, bzw. Vorstellungen, in den Wahrnehmungsorganen. Die Wirklichkeit des Wahrnehmungsgegenstandes und der Wahrnehmung ist ein und dieselbe, das Sein ist für sie aber nicht dasselbe. Ich meine z. B. den wirklichen Schall und das wirkliche Gehör. Es ist nämlich möglich, dass derjenige, der Gehör hat, nicht hört, und auch das, was Schall erzeugen kann, erschallt nicht immer. Wenn aber das, was hören kann, wirklich (hört) und das, was Schall erzeugen kann, (wirklich) Schall erzeugt, dann entstehen gleichzeitig das wirkliche Gehör und der wirkliche Schall, von denen man das eine »Hörung« und das andere »Schallung« nennen könnte. Wenn daher die Bewegung, d. h. sowohl das Bewirken als auch das Leiden, in dem sind, was hervorgebracht wird, dann sind notwendig auch der Schall und das wirkliche Gehör in dem, was dem Vermögen nach (Schall und Gehör) ist. Denn die Wirklichkeit desjenigen, das bewirken und bewegen kann, entsteht im Leidenden. Deswegen ist es nicht notwendig, dass das Bewegende bewegt wird. Also ist die Wirklichkeit dessen, was vermögend ist, Schall zu erzeugen, Schall bzw. »Schallung« und Gehör bzw. »Hörung« die Wirklichkeit dessen, was vermögend ist zu hören. Denn »Gehör« meint zweierlei und »Schall« meint zweierlei. Und das Gleiche gilt auch für die anderen Wahrnehmungsgattungen und Wahrnehmungsgegenstände. So nämlich wie das Wirken und das Leiden im Leidenden, nicht aber im Wirkenden sind, so ist auch die Wirklichkeit des wahrnehmbaren Gegenstandes und die des Wahrnehmungsvermögens in dem Wahrnehmungsvermögen. Aber in einigen Fällen haben wir dafür eine Bezeichnung, z. B. bei der »Schallung« und der »Hörung«, in anderen Fällen dagegen ist eines von beiden ohne Namen: So wird die Wirklichkeit des Gesichtssinns »Sehung« genannt, die der Farbe dagegen ist ohne Namen, und »Schmeckung« ist die (Wirklichkeit) des Vermögens zu schmecken, während die des Geschmackes ohne Namen ist. Da die Wirklichkeit des Wahrnehmungsgegenstandes und des Wahrnehmungsvermögens eine einzige, aber dem Sein nach verschieden ist, ist es notwendig, dass die auf diese Weise (d. h. der Wirklichkeit nach) ausgesagten Gehör und Schall und so auch Geschmack und Schmecken gleichzeitig zugrunde gehen und erhalten bleiben. Und ebenso auch die Übrigen. Doch bei dem, was dem Vermögen nach ausgesagt wird, ist dies nicht notwendig. Hierin lagen die früheren Naturphilosophen allerdings falsch, da sie glaubten, ohne Sehen gebe es weder weiß noch schwarz und auch nicht Geschmack ohne Schmecken. Denn einesteils lagen sie richtig, andernteils aber nicht richtig. Da die Wahrnehmung und der wahrnehmbare Gegenstand nämlich zweifach ausgesagt werden, einerseits dem Vermögen und andererseits der Wirklichkeit nach, trifft das Gesagte bei Letzterem zu, bei dem anderen aber trifft es nicht zu. Aber jene haben sich in einfacher Weise über Dinge geäußert, die auf nicht einfache Weise ausgesagt werden.
Wenn Zusammenstimmen also eine Art von Stimme ist[Anm. Hrsg. 1] und die Stimme und Gehör auf gewisse Weise eines und dasselbe, auf gewisse Weise auch nicht eines ist, das Zusammenstimmen aber eine Proportion ist, dann ist notwendig, dass auch das Gehör eine Art von Proportion ist. Und deswegen verdirbt auch jedes Übermäßige, sei es das Hohe oder das Tiefe, das Gehör. Und ebenso wird bei den (übermäßigen) Geschmäckern der Geschmackssinn (verdorben) und bei Farben (verdirbt) das allzu Helle oder Dunkle den Gesichtssinn und beim Geruchssinn der heftige Geruch, sowohl der (übermäßig) süße als auch der (übermäßig) bittere, da die Wahrnehmung eine Art von Proportion ist. Deswegen ist es auch angenehm, wenn (Wahrnehmungsgegenstände), die rein und unvermischt sind, in eine Proportion gebracht werden, z. B. das Hohe oder Süße oder Salzige, dann nämlich sind sie angenehm. Überhaupt ist das Gemischte in höherem Maße Zusammenklang als das Hohe oder das Tiefe [und für den Tastsinn das Erwärmte oder Gekühlte]. Die Wahrnehmung ist aber die Proportion; übermäßige (Wahrnehmungsgegenstände) dagegen bereiten Schmerzen oder Verderben.
Nun bezieht sich jede Wahrnehmungsgattung auf den ihr zugrundeliegenden Wahrnehmungsgegenstand, befindet sich im Wahrnehmungsorgan, insofern es Wahrnehmungsorgan ist, und unterscheidet die Unterschiede ihres zugrundeliegenden Wahrnehmungsgegenstandes, z. B. der Gesichtssinn weiß und schwarz, der Geschmackssinn süß und bitter. Und ebenso verhält sich dies auch bei den anderen (Wahrnehmungsgattungen). Da wir aber das Weiße und das Süße und jeden wahrnehmbaren Gegenstand von jedem (anderen) unterscheiden, nehmen wir auch mit irgendetwas wahr, dass sie sich unterscheiden. Offenbar notwendig durch Wahrnehmung; es sind ja wahrnehmbare Gegenstände. Hierdurch wird auch klar, weswegen das Fleisch nicht das äußerste Wahrnehmungsorgan ist; denn dann wäre es notwendig, dass (das unterscheidende Organ), wenn es sich selbst berührt, das Unterscheidende unterscheidet.[Anm. Hrsg. 2] Und offenbar ist es auch nicht möglich, mit (voneinander) getrennten (Vermögen) zu unterscheiden, dass das Süße vom Weißen verschieden ist, sondern beides muss einem Einzigen klar sein. Denn andernfalls müsste dann, wenn ich das eine und du das andere wahrnähmest, klar sein, dass es voneinander Verschiedenes ist; doch es muss das Eine sagen, dass sie verschieden sind, das Süße ist ja vom Weißen verschieden. Ein und dasselbe also sagt es. Daher: So wie es es sagt, so denkt es es auch und nimmt es wahr. Dass es also nicht möglich ist, die getrennten Gegenstände mit getrennten (Vermögen voneinander) zu unterscheiden, ist klar; dass (dies) aber auch nicht zu einer getrennten Zeit (möglich ist), ergibt sich aus Folgendem: So nämlich, wie es dasselbe ist, welches das Gute und das Schlechte als verschieden aussagt, so sagt es (damit) von dem einen auch aus, wann es von dem anderen verschieden ist, wobei das »wann« nicht akzidentell ist. Ich meine aber so, wie ich jetzt sage, dass es verschieden ist, nicht jedoch, dass es jetzt verschieden ist, sondern sowohl jetzt als auch, dass es jetzt ist, also zugleich. Folglich ist es ungetrennt und zu einer ungetrennten Zeit. Indessen: Dass dasselbe zugleich auf entgegengesetzte Weise bewegt wird, insofern es ungeteilt ist und in ungeteilter Zeit, ist unmöglich. Denn, wenn es süß ist, bewegt es die Wahrnehmung bzw. das Denken in dieser bestimmten Weise, das Bittere in entgegengesetzter und das Weiße in anderer Weise. Ist das Unterscheidende also zugleich zwar der Zahl nach ungeteilt und ungetrennt, dem Sein nach aber getrennt? Es gibt daher eine Weise, in der das Geteilte die geteilten (Wahrnehmungsgegenstände) wahrnimmt, es gibt aber auch eine Weise, in der es ungeteilt ist. Denn dem Sein nach ist es geteilt, dem Ort und der Zahl nach jedoch ungeteilt. Oder ist dies nicht möglich? Denn das Selbe und Ungeteilte ist zwar dem Vermögen nach Entgegengesetztes, nicht jedoch dem Sein nach, sondern es ist durch sein Wirklich-Sein geteilt, und es ist nicht möglich, gleichzeitig (der Wirklichkeit nach) hell und dunkel zu sein, und folglich auch nicht, deren Formen zu erleiden, wenn die Wahrnehmung und das Denken denn von dieser Art sind – es sei denn in der Weise, in der das, was manche den Punkt nennen, der, insofern er einer oder zwei (ist), auch teilbar ist. Insofern es also ungeteilt ist, ist das Unterscheidende eines und zugleich, insofern es aber geteilt ist, gebraucht es denselben Punkt zugleich in zweifacher Weise; insofern es nun die Grenze als zwei gebraucht, unterscheidet es zwei, und zwar abgetrennte (Gegenstände) mit einem auf gewisse Weise abgetrennten (Vermögen); insofern es aber eines ist (gebraucht es die Grenze) als eines und zugleich. Das Prinzip, aufgrund dessen wir sagen, dass das Lebewesen wahrnehmungsfähig ist, soll also in dieser Weise behandelt sein.
- ↑ 426a27 »Wenn Zusammenstimmen also eine Art von Stimme ist« Hier folge ich im Gegensatz zu den meisten neueren Herausgebern Försters Text und den Handschriften. Seit Trendelenburg (1833) bevorzugen die meisten Herausgeber die Vertauschung der beiden Substantive (»Wenn Stimme eine Art von Zusammenstimmen ist«). Das Argument in 426a26 –30 verstehe ich wie folgt: P 1 Das Zusammenstimmen (von Stimmen) ist eine Art von Stimme. P 2 Stimme und Gehör sind zweierlei, je nachdem, ob sie der Wirklichkeit oder dem Vermögen nach sind. Als wirklich klingende Stimme und wirkliches Hören dieser Stimme sind sie identisch, als dem Vermögen nach seiende Stimme und dem Vermögen nach seiendes Hören (Gehör) sind sie verschieden. P 3 Das Zusammenstimmen besteht in einer Proportion (aus verschiedenen Stimmen). K 1 Das Gehör (Hörvermögen) ist eine Art von Proportion. Die These von P 2 hatte Aristoteles unmittelbar vorher in 425b25–426a26 für die Wahrnehmung und ihre Gegenstände insgesamt herausgearbeitet. Wie es scheint, ist das Argument pars pro toto zu verstehen. Hörbar ist alles, was schallt, nicht nur Stimmen. Es scheint hier aber darauf anzukommen, für lediglich einen einzigen, dafür aber jedermann einleuchtenden Fall des Zusammenklangs von Stimmen zu zeigen, dass das zuständige Wahrnehmungsvermögen, so wie auch sein Gegenstand, in einer Art von Proportion (logos) bestehen muss. Mithilfe der Erklärung dieses einen Falls lassen sich daher auch alle anderen Wahrnehmungen in analoger Weise als Proportionen auffassen, wie Aristoteles im Anschluss an diese Stelle auch sagen wird. Dabei ist P 1, die These, dass Zusammenstimmen eine Art von Stimme ist, trivial: Ein Zusammenstimmen mehrerer Stimmen, ob harmonisch oder nicht, ist ein zwar einheitlicher, aber aus mehreren Stimmen zusammengesetzter Klang und daher trivialerweise auch selber Stimme, wenn auch nur »eine Art von Stimme« (phônêtis). Eben diese Trivialität der in P 1 aufgestellten Behauptung stellt m. E. einen entscheidenden Vorteil des hier gedruckten Textes dar, da das von den Herausgebern bevorzugte »Wenn Stimme eine Art von Zusammenstimmen ist« ganz ohne Begründung eine stark begründungsbedürftige These zur Struktur der Stimme einführt. Für weitere Argumente gegen die von den Herausgebern bevorzugte Lesart vgl. Hicks’ Kommentar ad loc.
- ↑ 426b16 »das Unterscheidende unterscheidet.« Ich folge hier einer Konjektur Försters, der vorschlägt, anstatt des einfachen Personalpronomens αὐτοῦ (»es«, »ihm«) das reflexive Personalpronomen αὑτοῦ zu lesen (»sich selbst«, »mit sich selbst«). Diese paläographisch sozusagen kostenlose Konjektur (zu Aristoteles’ Zeiten wurden keine Behauchungszeichen geschrieben, es liegt also keine Textänderung vor) erlaubt eine plausible Rekonstruktion des Arguments, die – anders als die meisten Herausgeber seitdem – ohne Essens Textveränderung αὐτό auskommt. Folgendes indirektes Argument für die These, dass das Fleisch nicht das äußerste Sinnesorgan des Tastsinns ist, ergibt sich: P 1 Das Fleisch ist das äußerste Sinnesorgan. P 2 Mit dem äußersten Sinnesorgan wird das sinnliche Unterscheiden (das sinnliche Wahrnehmen) bewerkstelligt. P 3 Wir können die Affektionen der verschiedenen Sinnesmodalitäten sinnlich voneinander unterscheiden. K 1 Die Affektionen der verschiedenen Sinnesmodalitäten werden mit dem Fleisch, d.h. durch Kontakt oder Berührung, sinnlich voneinander unterschieden. K 2 Immer wenn ein Lebewesen durch Berührung Kontakt mit seinem Fleisch hat, unterscheidet das sinnlich Unterscheidende sich selbst. Da K 2 absurd ist – es ist absurd, dass jedes Mal, wenn wir Kontakt mit unserem eigenen Fleisch haben (etwa, wenn eine Hand die andere berührt), dies in dem selbstreflexiven Gewahrsein unseres sinnlichen Gewahrseins resultiert – schließt Aristoteles auf die Falschheit von P 1. Demgegenüber ergibt sich aus Essens Konjektur folgendes Argument: P 1 Das Fleisch ist das äußerste Sinnesorgan. P 2 Mit dem äußersten Sinnesorgan wird das sinnliche Unterscheiden bewerkstelligt. P 3 Wir können die Affektionen der verschiedenen Sinnesmodalitäten sinnlich voneinander unterscheiden. K 1 Die Affektionen der verschiedenen Sinnesmodalitäten werden mit dem Fleisch, d.h. durch Berührung, sinnlich voneinander unterschieden. K 2 Das Unterscheiden der Affektionen der verschiedenen Sinnesmodalitäten voneinander durch das Fleisch erfordert in jeder Sinnesmodalität die Berührung (Kontakt) des Fleisches. K 2 ist den Kommentatoren und Herausgebern zufolge deswegen absurd, weil nur der Tast und der Geschmackssinn Kontaktsinne sind, nicht aber die Distanzsinne Gehör, Gesicht und Geruch. Dieses Argument scheint mir weniger überzeugend als das vorherige, und zwar nicht nur, weil es auf Essens Textveränderung beruht, sondern vor allem deswegen, weil Aristoteles im vorherigen Kapitel III 1 gezeigt zu haben meint, dass die Affektionen aller Sinnesmodalitäten durch indirekte Berührung, d. h. durch Berührung mit zwischen dem externen Wahrnehmungsgegenstand und dem Wahrnehmungsvermögen gelegenen Körpern, zustande kommen. An unserer Stelle fehlt jedoch jeder Hinweis darauf, dass Aristoteles hier zwischen direkter und indirekter Berührung unterscheidet (vgl. dagegen III 1, 424b27–30: »Und alles, was wir dadurch wahrnehmen, dass wir es selbst berühren, ist durch den Tastsinn wahrnehmbar, den wir ja besitzen; alles das dagegen, was wir durch ein Dazwischenliegendes wahrnehmen und nicht durch direkte Berührung, ist durch die einfachen Körper wahrnehmbar, ich meine aber wie durch Wasser und Luft.«). Da es an dieser Stelle des Gedankengangs in III 2 also klar sein sollte, dass wir in gewisser Weise in allen Sinnesmodalitäten durch Berührung wahrnehmen, scheint K 2 nicht mehr wirklich absurd. Vgl. auch die in dieser Beziehung sehr deutlichen Abschnitte in III 12, 434b26 –435a10, II 7, 419a14, Insomn. 2, 459b1–7 und Phys. VII 2, 244b2–245a11. Schließlich spricht auch noch ein sprachliches Argument gegen Essens Texteingriff. Übersetzer müssen nämlich, um den gewünschten Sinn zu erhalten, ἀνάγκη γὰρ ἂν ἦν ἁπτόμενον αὐτό κρίνειν τὸ κρῖνον übersetzen mit: »Denn (wenn das Fleisch das äußerste Wahrnehmungsorgan wäre), dann wäre es notwendig, dass das, was das sinnliche Unterscheiden vollzieht, dies tut, indem es den wahrnehmbaren Gegen-stand (αὐτό) berührt.« Von wahrnehmbaren Gegenständen war in der vorherigen Zeile aber nur im Plural die Rede (αἰσθητά, 426b15).