ÜdSAC/Buch III • Kapitel 9
Seite 197-203
9. Da die Seele der Lebewesen entsprechend zweier Vermögen bestimmt wird, nämlich einerseits durch das Vermögen zu unterscheiden, welches die Leistung des Denkens und der Wahrnehmung ist, und ferner auch dadurch, die Ortsbewegung zu vollziehen, und da Wahrnehmung und Vernunft so weit behandelt sein sollen, so ist die Untersuchung über das Bewegende zu führen, nämlich welches (Vermögen) der Seele es ist, ob es sich dabei um einen bestimmten Teil von ihr handelt, der entweder der Größe nach oder dem Begriff nach abtrennbar ist, oder um die Seele als ganze, und wenn es ein bestimmter Teil ist, ob er ein eigenständiger neben den für gewöhnlich genannten und bereits besprochenen ist oder ein bestimmter von diesen.
Es ergibt sich aber sofort die Schwierigkeit, in welchem Sinne von Seelenteilen gesprochen werden kann und auch von wie vielen. Auf gewisse Weise scheinen es nämlich unendlich viele zu sein und nicht nur diejenigen, die manche behaupten, wenn sie in ihren Einteilungen den zur Überlegung Fähigen, den Muthaften und den Begehrenden unterscheiden, andere dagegen den Vernünftigen und den Unvernünftigen; denn entsprechend der Unterschiede, durch welche sie sie trennen, stellt sich heraus, dass es auch andere Teile gibt, die sich mehr voneinander unterscheiden als diese und über die gerade gesprochen worden ist, (nämlich) das Ernährungsvermögen, welches sowohl den Gewächsen zukommt als auch allen Lebewesen, und das Wahrnehmungsvermögen, welches man wohl leichthin weder als unvernünftig noch als vernünftig ansetzen dürfte. Ferner das Vorstellungsvermögen, das sich zwar dem Sein nach von allen unterscheidet, doch bei dem es große Schwierigkeiten bereitet (herauszufinden), mit welchem von diesen es identisch oder von welchen es verschieden ist, wenn man denn abgetrennte Teile der Seele ansetzen will. Und darüber hinaus das Strebevermögen, welches doch wohl dem Begriff als auch dem Vermögen nach von allen verschieden zu sein scheint. Und es ist in der Tat abwegig, dieses abzutrennen[Anm. Hrsg. 1]. Denn im vernünftigen (Seelenteil) entsteht das Wünschen und im unvernünftigen die Begierde und der Mut, und wenn die Seele aus (diesen) dreien besteht, so würde es in jedem einzelnen eine Strebung geben. Und so auch das, wovon jetzt die Rede ist: Was ist es, was das Lebewesen dem Ort nach in Bewegung setzt? Denn es dürfte wohl scheinen, dass die Bewegung des Wachsens und Schwindens, da sie allen zukommt, (auch) von dem (Seelenteil) bewegt wird, der allen zukommt, nämlich dem zur Erzeugung und Ernährung Fähigen. Über das Ein und Ausatmen wie auch das Schlafen und Wachen ist die Untersuchung später zu führen[Anm. Hrsg. 2], denn auch diese bieten viele Schwierigkeiten. Doch betreffs der Ortsbewegung ist zu untersuchen, was das Bewegende ist, das das Lebewesen in Fortbewegung versetzt. Dass es nicht das nährende Vermögen ist, ist klar. Denn diese Bewegung findet immer um eines bestimmten Zweckes willen statt und ist auch mit Vorstellung oder Strebung verbunden; denn nichts bewegt sich, was nicht strebend oder meidend ist, außer durch Gewalt. Ferner wären dann auch die Gewächse zur Bewegung fähig und sie hätten dann auch einen Körperteil als Organ für diese Bewegung. Ebenso ist es auch nicht das Wahrnehmungsvermögen. Es gibt nämlich viele Lebewesen, die zwar über Wahrnehmung verfügen, jedoch dauernd ortsgebunden und gänzlich unbewegt sind. Wenn die Natur nun nichts umsonst hervorbringt und auch nicht etwas von dem auslässt, was notwendig ist, außer bei denen, die verstümmelt und unvollendet sind, besagte Lebewesen aber vollendet und nicht verstümmelt sind – dass sie fähig zur Zeugung sind und eine Phase der Blüte und des Schwindens haben, ist ein Zeichen dafür –, ergibt sich, dass sie dann auch die entsprechenden Körperteile als Organe für die Fortbewegung haben müssten. Indessen ist auch der vernünftige (Seelenteil) und das, was man die Vernunft nennt, nicht der Beweger. Denn die theoretische Vernunft denkt nichts, was Gegenstand einer Handlung wäre, und sie sagt auch nichts über das, was zu meiden und zu verfolgen ist, die Bewegung dagegen gehört stets entweder zu jemandem, der etwas meidet, oder zu jemandem, der etwas verfolgt. Aber nicht einmal dann, wenn sie etwas Derartiges betrachtet, befiehlt sie schon, es zu erstreben oder zu meiden, z. B. denkt sie häufig etwas Fürchterliches oder Lustbereitendes, befiehlt aber nicht, in Furcht zu geraten, doch das Herz wird bewegt und, wenn es Lust bereitet, ein anderer Körperteil. Ferner, selbst dann, wenn die Vernunft etwas anordnet und das Denken sagt, (man solle) etwas vermeiden oder verfolgen, kommt keine Bewegung zustande, sondern man handelt gemäß seiner Begierde, z. B. beim Unbeherrschten. Und überhaupt sehen wir, dass derjenige, der im Besitz der Heilkunst ist, nicht (immer) heilt, da etwas anderes für das wissensgemäße Herstellen ausschlaggebend ist, nicht aber das Wissen. Allerdings ist nicht einmal die Strebung ausschlaggebend für diese Bewegung. Denn die Selbstbeherrschten, obwohl sie strebend und begehrend sind, tun nicht das, worauf sich ihre Strebung richtet, sondern folgen der Vernunft.
- ↑ 432b5 »Und es ist in der Tat abwegig, dieses abzutrennen« Hier wird mit »abtrennen« das griechische diaspan übersetzt, welches gewöhnlich (aber nicht immer) mit »auseinanderreißen« wiedergegeben wird. Im Sinne von »abtrennen« versteht es auch der spätantike Kommentator PseudoSimplikios Priscian Lydus (291.5 f.; aber vgl. dazu auch Ar. Rhet. 1386a10 und Platon Leges 6 6 9 d 6 f.). Für eine sprachliche Erklärung von diaspan in dieser Bedeutung vgl. auch Hicks ad loc. An der Übersetzung mit »auseinanderreißen« ist sachlich problematisch, dass diese bereits voraussetzt, dass es sich bei der Strebung um ein einheitliches Strebevermögen handelt. Das anschließende Argument würde danach besagen, dass aufgrund der Tatsache, dass Strebungen als Begierde, Mut und Wünschen vorkommen, ein einheitliches Strebevermögen in drei Teilstrebungen auseinandergerissen würde. Dies widerspricht jedoch Aristoteles’ wenig später im zehnten Kapitel aufgestellter Behauptung, dass das Strebevermögen lediglich »der Art nach (eidei) einheitlich ist« (433b10 f.), was eine Aussage ist, die er über keinen der Seelenteile macht. Wenn das Strebevermögen im Lebewesen nun aber lediglich der Art nach und nicht auch numerisch einheitlich ist, dann kann das obige Argument nicht gut so verstanden werden, als wende sich Aristoteles damit gegen das Auseinanderreißen eines einheitlichen Seelenvermögens. Er scheint sich im Gegenteil vielmehr gegen die Auffassung zu wenden, die Strebung könne so wie die Seelenteile »vegetativer Selbsterhalt«, »Wahrnehmung« und »Denken« begrifflich von den jeweils anderen Seelenteilen isoliert werden. Dafür sprechen im Übrigen auch die Diskussionen der Strebung in II 3, 414b1 ff. und insbesondere in III 7, 431a8–14, die es beide stark nahelegen, dass zumindest die arationale Strebung keinen gegenüber der Wahrnehmung unabhängigen Seelenteil darstellt (vgl. auch De sens. 1, 436a1–11 und Corcilius/Gregoric 2010, 108 ff.)
- ↑ 432b12 »Über das Ein- und Ausatmen wie auch das Schlafen und Wachen, ist die Untersuchung später zu führen.«Dies weist voraus auf Aristoteles’ Schriften Über die Atmung (De respiratione) und Über Schlaf und Wachen (De somno et vigilia), die beide zu den sog. Kleinen Naturwissenschaftlichen Schriften (Parva naturalia) gehören, in denen für Körper und Seele gemeinsame Leistungen erklärt werden (s. Einleitung, S. XIX f.).