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ÜdSAC/Buch II • Kapitel 6

aus AufEinWort, der freien Forschung

Seite 105–108

6. Es muss entsprechend jeder einzelnen Wahrnehmungsgattung zuerst über die Wahrnehmungsgegenstände | gesprochen werden. »Wahrnehmungsgegenstand« wird aber auf dreifache Weise ausgesagt. Von zweien davon sagen wir, dass sie an sich, und von dem einen, dass er akzidentell wahrgenommen wird. Der eine von den zweien ist für jede einzelne Wahrnehmungsgattung eigentümlich, der andere allen gemeinsam. Unter »eigentümlich« verstehe ich, was durch eine andere Wahrnehmungsgattung nicht wahrgenommen werden kann und worüber man sich nicht täuschen kann, z. B. das Sehen einer Farbe, das Hören eines Schalls und das Schme­cken eines Geschmacks; der Tastsinn dagegen umfasst mehrere Unterschiede. Aber doch unterscheidet jede einzelne (Wahrnehmungsgattung) betreffs dieser (eigentümlichen Wahrnehmungsgegenstände), und sie täuscht sich nicht, dass (sie) eine Farbe (sieht), noch dass (sie) einen Schall (hört), sondern was das Farbige ist oder wo bzw. was das ist, was den Schall erzeugt, oder wo. Die (Wahrnehmungsgegenstände) von dieser Art werden also als für jede einzelne (Wahrnehmungsgattung) eigentümliche bezeichnet, als gemeinsame dagegen (werden bezeichnet): Bewegung, Ruhe, Anzahl, Gestalt und Ausdehnung, weil was derartig ist, keiner einzigen (Wahrnehmungsgattung) eigentümlich, sondern allen gemeinsam ist. Denn sowohl für den Tastsinn gibt es eine wahrnehmbare Bewegung als auch für das Sehen. Akzidenteller Wahrnehmungsgegenstand aber wird genannt, wenn z. B. das Weiße der Sohn des Diares sein sollte; es wird nämlich akzidentell wahrgenommen, weil dies dem Weißen akzidentell ist, als wessen (weiß) es wahrgenommen wird. Deswegen erleidet (die Wahrnehmung) auch nichts von dem wahrnehmbaren Gegenstand, insofern er ein solcher ist. Von den an sich wahrnehmbaren Gegenständen sind die eigentümlichen die im vornehmlichen Sinn wahrnehmbaren und die, auf welche die Substanz jeder einzelnen Wahrnehmungsgattung von Natur ausgerichtet ist.