äußern
Erscheinungsbild
äußer-n mhdt.-dt. Vb. 'herausgeben', ‘veräußern, bekanntgeben, ausweisen, ausschließen’; ‘sich entledigen, entäußern, sich fortmachen’; ‘an sich sehen lassen, zeigen’ (eigentlich ‘nach außen treten lassen’)
- ‘zum Ausdruck bringen, aussprechen’,
- reflexiv auch ‘zum Ausdruck kommen, sich zeigen’.
- Im Mhdt. steht neben den von den Adverbien ūʒ (s. aus) und ūʒen (s. außen) abgeleiteten Verben ūʒen, iuʒen, ūʒenen, iuʒenen
- bereits ūʒern, iuʒern,
- das seinerseits entweder zu ursprünglich adverbialem mhd. ūʒer (s. außer)
- oder zu adjektivischem mhd. ūʒer (s. äußer) gehört.
- bereits ūʒern, iuʒern,
- Der Bedeutungsum-fang des Verbs ist
- im Mittelalter (für die hd. Form wie für mnd. ūteren)
- und auch in frühnhd. Zeit
- erheblich größer als in der Gegenwart.
- Das Verb enthält in vielfacher,
- besonders rechtlicher Hinsicht die Vorstellung ‘herausgeben’,
- auch ‘veräußern, bekanntgeben, ausweisen, ausschließen’.
- Reflexiv gebraucht meint es ‘sich entledigen, entäußern, sich fortmachen’.
- Einige der genannten Verwendungsweisen leben in den Verben veräußern, entäußern (s. d.) weiter.
- Im 18. Jh. bedeutet äußern vornehmlich ‘an sich sehen lassen, zeigen’ (eigentlich ‘nach außen treten lassen’).
- Diese Bedeutung ist seitdem, zumindest bei transitivem Gebrauch, ganz auf den mündlichen oder schriftlichen Ausdruck, (Gefühle und Meinungen) ‘aussprechen’, beschränkt.
- – Äußerung, entäußern, veräußern.