Zum Inhalt springen

ADHM/AdH/Herm. 046

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶46) Nach Kap. 2, 16 a 29–32, ist »nicht Mensch« kein Nomen, kann also nicht etwas meinen, das zum Zugrundeliegenden würde; bringt er es nun doch in Subjektsposition, so kann es nur »so etwas wie« ein Satzgegenstand werden. Über die Uneinlösbarkeit der Rechtfertigung des Gebrauchs solcher Negativbegriffe als Subjekt in Sätzen, die etwas sagen sollen, hat sich schon Prantl (I, S. 144) aufgehalten. Als Übersetzer muß man einmal notieren, daß man die Beispielsätze in der überlieferten Gestalt sehr gegen ihre Form pressen muß, um es so formal hinzubekommen; verteilt man die Nominative anders, ginge es auch so:

Es gibt »gerechter Nicht-Mensch« – Es gibt nicht »gerechter Nicht-Mensch« Es gibt »nicht gerechter Nicht-Mensch« – Es gibt nicht »nicht gerechter Nicht-Mensch«.

Auf jeden Fall ist man bei einem Formalismus der Negationen, wie er an einer berüchtigten Stelle in Platons Parmenides (161 e-162 b) konstruiert ist: Ausgehend von der Hypothese »Wenn Eins nicht ist«, wird, im Widerspruch zu ihr, mittels einer Metabasis auf andere logische Ebene scheinbar schlüssig hergeleitet, daß es doch auch sein muß: Es ist nichtseiend; das Nichtsein braucht das Band des Seins, um zu Nichtseiend sein werden zu können; umgekehrt braucht das Seiende das Nichtseiend nicht sein, um wirklich sein zu können usf. Wer meint, Platon habe im Sophistes dies Problem überzeugend gelöst, sieht sich in De interpretatione eines Schlechteren belehrt. Bemerkenswert ist dagegen, daß Aristoteles in seiner Syllogistik diese Art von Sätzen strikt meidet.

◀▶