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Abgeordneter

aus AufEinWort, der freien Forschung

abgeordnet-er m. 'Gesandter', Legat;

  • ‘entsandter, bevollmächtigter Vertreter’, besonders ‘Mitglied einer ständischen, parlamentarischen Körperschaft bzw. einer Volksvertretung’.
  • Das seit Anfang des 17. Jhs. bezeugte Wort ist das substantivierte Part. Prät. von abordnen ‘Bevollmächtigte, Vertreter entsenden, delegieren’ (Anfang 16. Jh.),
    • das zum Simplex ordnen (s. d.) in seiner frühen Bedeutung ‘mit einem Amt, einem Auftrag betrauen’ gebildet ist,
    • also eigentlich ‘jmdn. mit einer Aufgabe entsenden’ bedeutet, vergleichbar mit abschicken, absenden.