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Adelsnamen mit oder ohne Prädikat, Namensursprünge

aus AufEinWort, der freien Forschung

Die Familiennamen uradliger Geschlechter sind häufig Namen von Burgen und damit Wohnstättennamen, auch wenn sich später die Schreibweisen manchmal auseinanderentwickelten. Meist waren die Burgen nach älteren Orten benannt, bisweilen erhielten sie aber auch neue, programmatische Namen von ihren Bauherren, die sich dann selbst wiederum nach ihnen benannten (wie Burg Scharfenberg, Wehrburg, Spitzemberg, Streitberg). In lateinischen Urkunden des Mittelalters wird das von als de oder ab übersetzt und kennzeichnet sowohl eine örtliche Herkunft als auch eine allodiale oder feudale Besitzanzeige; Letzteres beim Erbauer oder Erben einer Burg, Ersteres bei den weichenden Erben, also meist jüngeren Söhnen; bei ihnen mutierte der Besitzername zum Herkunftsnamen bzw. Sippennamen.

Im Frühmittelalter waren Familiennamen noch kaum vorhanden, und in Urkunden werden meist nur Vornamen genannt, was eine Sippenzuordnung oft erschwert oder nur anhand von Leitnamen ermöglicht. Im Hochmittelalter hatte der Status eines Burgherren mehr Prestige als die bloße Herkunft von einer Burg, die Verwandten gehörte. Daher wechselten mit Erwerb eines neuen Besitzes die adligen Träger von Herkunftsnamen häufig auch ihren Namen. Genealogen des 19. Jahrhunderts prägten dafür den Ausdruck „Namen sind Schall und Rauch“. So wurden aus Grafen von Arnstein die Grafen von Barby, als diese die Herrschaft über die Burg Barby übernahmen; Brüder, die verschiedene Burgen besaßen, führten folglich oft verschiedene Namen. Jüngere Linien wechselten auf diese Weise den Namen, sodass es zahlreiche Beispiele [A 1] für bis heute bestehende Uradelsgeschlechter gemeinsamen Stammes und Wappens, jedoch verschiedenen Namens gibt.

Erst im Spätmittelalter entwickelten sich die von allen Angehörigen beibehaltenen Geschlechternamen, da nun auch die Belehnungen mit Gütern meist nicht mehr ad personam erfolgten, sondern „zur gesamten Hand“ eines Geschlechts, sodass eine Einziehung durch den Lehnsherrn erst nach Aussterben der gesamten Sippe erfolgen durfte. Die dadurch entstehenden Geschlechternamen dienten also nicht nur dem Zusammenhalt der Familie, sondern auch der Besitzwahrung. Je länger die Stammbäume und je älter die Traditionen ritterbürtiger Familien wurden, desto mehr entwickelte sich auch ein Familien- und Adelsstolz. Um dennoch mehrere Linien einer Familie (oder verschiedene gleichnamige Familien) zu unterscheiden, hängte man manchmal dem ursprünglichen Namen den Namen eines weiteren Besitzes an („von“ Stein „zum“ Altenstein, Stein zu Liebenstein, Stein zu Lausnitz, Stein zu Nassau etc.). Erst im Laufe der frühen Neuzeit, parallel zur Entstehung moderner Familiennamen, wurde das „von“ zu einem vom Besitz unabhängigen Adelsprädikat, während das „zu“ lange Zeit vom Besitz abhängig blieb, es heute aber nicht mehr ist. Seltenere Varianten sind „von der“, „von dem“, „zum“, „zur“, „auf“ usw., die allerdings auch bei bäuerlichen bzw. bürgerlichen Familiennamen vorkommen.

Es gab aber häufig auch adelige Familien aus dem Mittelalter, die kein Adelsprädikat „von“ im Namen führten, eben weil sich ihr Name nicht von einer Grundherrschaft und damit von einem Ortsnamen herleitete, sondern von ihrer Wappenfigur oder – seltener – einem Hofamt oder einer persönlichen Eigenschaft. In der Regel stammten sie aus der Ministerialität. Bisweilen verknüpften sie ihren Familiennamen später mit dem Namen eines Besitzes (z. B. Fuchs von Bimbach, Gans zu Putlitz, Riedesel zu Eisenbach, Rabe von Pappenheim); einen kuriosen Namen gaben sich die Türriegel von Riegelstein, welche sich selbst und die von ihnen erbaute Burg nach ihrer Dienstmannenpflicht benannten. Sofern keine solchen „von-Zusätze“ gewählt wurden, führten Adlige, deren Name sich nicht von einem Ort herleitete, einfach ihren Vor- und Nachnamen ohne weiteres Prädikat z. B. Levin Ludwig Hahn, Philipp Rode. Die niedersächsischen Freiherren Knigge und Grote führen bis heute kein „von“ im Namen. Die alten landsässigen Rittergeschlechter in Schleswig und Holstein, die Equites Originarii, ließen teilweise in der urkundlichen und gesellschaftlichen Namensführung – nach skandinavischem Vorbild – das Adelsprädikat „von“ bis um das Jahr 1800 weg, selbst wenn sich ihre Familiennamen von einem Herkunftsort (Stammsitz) herleiteten und somit in mittelalterlichen Urkunden das „von“ (oder lateinisch de oder ab) genannt worden war.[1] In lateinischen Urkunden wurde dann oft der Zusatz miles oder equus (Ritter) verwendet. In deutschen Urkunden wurde neben dem Rittertitel auch die Bezeichnung Edelknecht (armiger), bisweilen auch Schildknappe (scutiger), für jene Personen verwendet, die zwar ritterlicher Abkunft waren, aber selbst (noch) nicht den Ritterschlag erhalten hatten. In anderen Texten wurden die Begriffe „rittermäßig“, „zum Schild geboren“, „Ehrbare Mannschaft“ oder „Ritter und Knechte“ verwendet, um die Ritterbürtigkeit der nachfolgend genannten Personen zu bezeichnen. In der frühen Neuzeit verloren manche dieser Familien am unteren sozialen Rand des Adels ihren spätmittelalterlichen Adelsstatus wieder, insbesondere wenn sie nicht zu Landsassengeworden waren, also eine Grundherrschaft (Lehen oder Allod) erworben hatten. [2]

Häufig entwickelten sich die Namen der ritterbürtigen Familien aus einem Beinamen, der sich von der gewählten Wappenfigur (oder gemeinen Figur) oder auch von der Helmzier herleitete; insofern könnte der Begriff „redendes Wappen“ den irreführenden Eindruck erwecken, dass zuerst der Name und dann das Wappen da war (was auch gelegentlich vorkam, zumal beim späteren Briefadel), während in den meisten Fällen umgekehrt der Ritter nach dem Erkennungszeichen, das er auf seinem Schild aufmalen ließ oder als Helmkleinod auf seinem Helm anbrachte, benannt wurde (z. B. die schon genannten Tiernamen: Fuchs, Gans, Rabe oder auch Behr, Hahn, Hundt, Katte, Ochs, Rüdt, Schweinichen, Wolff, nach anderen Wappenmotiven: Nagel, Pflugk, Ketelhodt) oder aus einem Hofamt, das die Familie erblich ausübte, etwa das des Marschalls, des Mundschenken oder des Truchsessen bzw. Drosten, welche zahlreiche Familien des niederen Adels an den Höfen der Fürsten, Grafen und Bischöfe ausübten und die dadurch zum Familiennamen wurden (siehe etwa: Liste der den Schenkentitel als Bestandteil des Familiennamens führenden Familien). Beispiele sind die Schenck zu Schweinsberg, Schenk von Stauffenberg, Marschall von Altengottern, Marschall von Bieberstein, Marschalk von Ostheim, die Truchseß von Wetzhausen, Droste zu Vischering oder Droste zu Hülshoff. Auch andere Amtsfunktionen, die nicht zu den klassischen Hofämtern gehörten, konnten in den Familiennamen übergehen, etwa bei den Forstmeister von Gelnhausen, Forstmeister von Lebenhan oder den Vogt von Elspe und zahlreichen weiteren Vogtsfamilien. Seltener leiten sich uradelige Familiennamen auch von einer persönlichen Eigenschaft eines Ahnherrn ab, wie etwa Groß – im Niederdeutschen: Grote–, Quadt („der Quade“ = der Schlimme), Landschad, Thumb, Ungeloube, Unruh, Wackerbarth (= „die wackere Barte/Streitaxt“) oder Zorn.

Während das einzelne Familienmitglied z. B. Wolderich Lappe hieß, wurde die Adelssippe dann insgesamt im Pluralals die Lappen, die Groten, die Füchse, die Gänse, die Raben, die Schillinge usw. bezeichnet; für Frauen wurden sogar weibliche Formen gebildet („Füchsin von Bimbach“, „Trottin zu Solz“ usw.); bei zwei rheinischen Uradelsgeschlechtern ist dieses altertümliche „Gendern“ des Nachnamens sogar bis heute gebräuchlich geblieben: Bei den Eltz und den Ingelheim heißen die Damen: Gräfin und Edle Frau (bzw. Edle Tochter) von und zu Eltz, genannt Faustin von Stromberg bzw. Gräfin von Ingelheim genannt Echterin von und zu Mespelbrunn.

Im bayerischen und österreichischen Raum war es im 14., 15. und 16. Jahrhundert üblich, den Herkunftsnamen auch von Adelsfamilien, die sich nach einer Burg benannt hatten, adjektivistisch zu benutzen, anstatt ihm das Prädikat von zu geben, also Heinrich Königsfelder (statt Heinrich von Königsfeld), Friedrich Haunsperger (statt von Haunsperg), Albrecht Lerchenfelder (statt von Lerchenfeld) oder Ulrich der Pervaller (statt Ulrich von Perfall).

Die „Genannt-Namen“ entstanden teils schon im Spätmittelalter durch Überlagerung eines ursprünglichen Familiennamens durch einen anderen; in späterer Zeit entstanden sie oft durch Adoptionen. Die alltägliche Namensführung wird bei solchen Kombinationen unterschiedlich gehandhabt.

Sippenbezeichnungen wie Ottonen, Welfen, Billunger, Brunonen oder Knutonen sind hingegen meist erst in der Neuzeit von Geschichtsforschern eingeführt worden, um frühmittelalterliche Sippen, die noch keine Nachnamen führten, durch ihre Leitnamen zu erfassen.

Ab etwa 1650 gingen aber auch die „prädikatlosen“ Uradelsfamilien dazu über, das Prädikat von zu führen, um ihren Adelsstand, der zuvor allein schon durch Kleidung, Waffen, Lebensweise usw. klar erkennbar gewesen war („Kleider machen Leute“), gegenüber dem wohlhabender werdenden Bürgertum und dem aus ihm aufsteigenden Neuadel zu verdeutlichen. Briefadeligen wurde hingegen ihre Namensführung (ebenso wie das Wappen) im Adelsdiplom ausdrücklich vorgegeben, entweder ein schlichtes „von“ vor ihrem angestammten Familiennamen oder die Kombination mit einem erworbenen Grundbesitz oder – vor allem im 19. Jahrhundert – auch mit einem Phantasie-Ortsnamen (Mayer von Mayerfels, Schmid von Schmidsfelden, Schneider von Dillenburg, Schuster von Bonnott u. ä.), in seltenen Fällen auch mit ihrem Wappensymbol (z. B. Schmid von der Kugel).

  1. ↑ Beispiele für Uradelsgeschlechter gemeinsamen Stammes und Wappens, jedoch verschiedenen Namens sind etwa: Eichstedt/Rundstedt/Lindstedt; Itzenplitz/Brunn; Kameke/Bonin; Bennigsen/Jeinsen; Kleist/Woedtke; Schaffgotsch/Dallwitz; Göler von Ravensburg/Helmstatt/Mentzingen; Gemmingen/Massenbach; Pölnitz/Metzsch.
  1. ↑ Die meisten altholsteinischen Adelsgeschlechter, darunter die Rantzau, Rumohr, Pogwisch, Brockdorff, verzichteten jahrhundertelang auf das „von“. Vier Familien bildeten eine Ausnahme: die v. Ahlefeldt, v. Buchwaldt, v. Qualen und v. der Wisch führten seit dem Mittelalter stets das „von“ vor dem Namen. Siehe: Henning von Rumohr: Schlösser und Herrenhäuser in Schleswig, Weidlich Verlag Würzburg 1987, Vorwort zur 1. Auflage (1968)
  2. ↑ Kurt Andermann und Peter Johanek (Hrsg.): Zwischen Nicht-Adel und Adel. Stuttgart 2001.