Anmerkung:AbhVrhSpr (Grotz)/Einleitung:021
Siehe dort insbesondere Petrus' Entgegnung auf Abaclards (?) Ahgrenzung des akzidentellen Status der grammatischen Kongruenz gegenüber der primären, aussagelogischen Wahrheit eines Satzes: Auch wenn ein Satz. wie «Socrates est lapis» aussagelogisch falsch ist, bleibt für Petrus die Tatsache bestehen, daß ein Hörer dieses Satzes aufgrund der grammatischen Kongruenz von dessen Bestandteilen «aliquid rationaliter» versteht (vgl. Petrus Helias [1993], 832.5-15). Die rationalisierbare (und insofern ‹logische›) grammatische Struktur eines Satzes kann also nach Petrus jenseits seiner aussagelogischen Wahrheit bzw. Falschheit geklärt werden. Eine derartige szientifische Aufdeckung seiner ‹logischen› Struktur, d. h. hier: seiner ‹Grammatizität›, erfolgt aber innerhalb und nur innerhalb der logica sermonicalis bzw. der grammatica. Diese szientifische Grundhaltung des Grammatikers liegt bereits Petrus' Definition der Grammatik zugrunde. Er scheidet nämlich die praktische, auf produktive Anwendung zielende Sprachbeherrschung strikt von der Sprachbetrachtung des Grammatikers, die in erster Linie auf theoretische Einsicht und die didaktische Vermittlung dieser Einsicht ausgeht: «Grammatica ergo est scientia gnara recte scribendi et recte loquendi. Gnarus vero dicitur peritus quomodo [!] quid fiat, non quod illud faciat.» (Ebd., 61.6f. ‹ Die Grammatik ist also die einsichtsvolle Wissenschaft vom richtigen Schreiben und Sprechen. Als einsichtsvoll wird bezeichnet, wer darin kundig ist, auf welche Weise etwas zustande kommt, nicht [aber] darin, daß er dieses ausführt.›) Konsequent wird diese Unterscheidung fortgeführt mit der Absetzung des gramaticus, für den sich der Bereich (genus) eines technischen Wissens (ars) auf eine spezifische Wirkung dieses Bereichs (qualitas secundum suum effectum), d. h. hier: auf die Ausbildung des Latein Sprechenden und Schreibenden, beschränkt (vgl. ebd., 61.10ff.), gegenüber dem litterator, der als Ausführender (artifex) das technische Wissen der Grammatik entsprechend der vorgeschriebenen Verrichtungsweise (officium) zur Anwendung bringt (vgl. ebd., 62.27t.) - kurz: «Gramaticus enim dicitur proprie qui artem docet, litterator, qui artem exercet.» (Ebd., 64.62f. ‹ Als Grammatiker wird eigentlich der bezeichnet, der das technische Wissen [der Grammatik] lehrt, als Sprachkundiger, wer das Wissen zur Anwendung bringt.») - Zum zeitlichen wie sachlichen Verhältnis zwischen Petrus Helias und Wilhelm von Conches vgl. etwa Fredborg (1973).