Anmerkung:AbhVrhSpr (Grotz)/Einleitung:066
Die ‹Reduktion› der proprietates rei von einem außersprachlichen, kategorial geprägten Schema, das direkt für die grammatischen Formen der Sprache und deren Bedeutsamkeit gelten soll, auf ein charakteristisches Verhalten, das als schematische Vorlage für die Bedeutsamkeit der grammatischen Formen fungiert, beschreibt Heidegger zutreffend als eine «eigentümliche Verblassung» der Bedeutsamkeit der grammatischen Formen gegenüber dem für die Naturwirklichkeit geltenden kategorialen Schema: «Desgleichen sagt auch Duns Scotus [d. i. Thomas von Erfurt] nirgends, daß die Modi significandi nur den Sinn der von der realen Naturwirklichkeit geltenden Kategorien wiedergeben, abbilden, sondern nur, daß sie von dort ihren ‹Ursprung› nehmen. Die Bedeutungsformen [d. h. die ‹modi significandi› der ‹partes orationis›] zeigen gegenüber den Kategorien der realen Naturwirklichkeit eine eigentümliche Verblassung [...]». (Heidegger (1972)), 256f.)