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Anmerkung:Die Sphäre des Begriffs und die Logik der Sphäre/2

aus AufEinWort, der freien Forschung


Sphäre des Begriffs und disjunktives Urteil bei Kant

Kant führt sein Verständnis der Sphäre des Begriffs im »Leitfaden der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe« mit der Urteilstafel ein. Nachdem er die Urteilstafel aufgestellt hat, geht er in mehreren »Verwahrungen« gegen mögliche Missverständnisse auf die Frage der Unendlichkeit beim Urteilen ein. Mit der Sphäre des Begriffs ist nicht einfach die Zusammenfassung einer endlichen Anzahl von Auswahlmöglichkeiten gemeint, wie z.B. alle Farben, die eine Rose annehmen kann, sondern eine unendliche Menge von Möglichkeiten, von denen empirisch nur ein endlicher Ausschnitt bekannt sein kann. Mit der Sphäre des Begriffs wird ein Sprung vollzogen, der von einer endlichen Erfahrung zu einer unendlichen Menge führt, der Sphäre, und formal dem Induktions-Axiom in der Mathematik entspricht.

Nicht ohne Bedacht wählt Kant als Beispiel für das unendliche Urteil, dass die Seele nichtsterblich ist. Mit diesem Urteil wird der Schluss vorbereitet, dass der Mensch die Unendlichkeit überschauen kann, weil seine Seele nichtsterblich ist.

»Eben so müssen in einer transzendentalen Logik  unendliche Urteile  von  bejahenden  noch unterschieden werden, wenn sie gleich in der allgemeinen Logik jenen mit Recht beigezählt sind und kein besonderes Glied der Einteilung ausmachen. Diese nämlich abstrahieret von allem Inhalt des Prädikats (ob es gleich verneinend ist) und sieht nur darauf, ob dasselbe dem Subjekt beigelegt, oder ihm entgegengesetzt werde. Jene aber betrachtet das Urteil auch nach dem Werte oder Inhalt dieser logischen Bejahung vermittelst eines bloß verneinenden Prädikats, und was diese in Ansehung des gesamten Erkenntnisses für einen Gewinn verschafft. Hätte ich von der Seele gesagt, sie ist nicht sterblich, so hätte ich durch ein verneinendes Urteil wenigstens einen Irrtum abgehalten. Nun habe ich durch den Satz: die Seele ist nicht sterblich, zwar der logischen Form nach wirklich bejahet, indem ich die Seele in den unbeschränkten Umfang der nicht sterbenden Wesen setze. Weil nun von dem ganzen Umfange möglicher Wesen das Sterbliche einen Teil enthält, das Nichtsterbende aber den andern, so ist durch meinen Satz nichts anders gesagt, als daß die Seele eines von der unendlichen Menge Dinge sei, die übrig bleiben, wenn ich das Sterbliche insgesamt wegnehme. Dadurch aber wird nur die unendliche Sphäre alles Möglichen in so weit beschränkt, daß das Sterbliche davon abgetrennt, und in dem übrigen Umfang ihres Raums die Seele gesetzt wird. Dieser Raum bleibt aber bei dieser Ausnahme noch immer unendlich, und können noch mehrere Teile desselben weggenommen werden, ohne daß darum der Begriff von der Seele im mindesten wächst, und bejahend bestimmt wird. Diese unendliche Urteile also in Ansehung des logischen Umfanges sind wirklich bloß beschränkend in Ansehung des Inhalts der Erkenntnis überhaupt, und in so fern müssen sie in der transzendentalen Tafel aller Momente des Denkens in den Urteilen nicht übergangen werden, weil die hierbei ausgeübte Funktion des Verstandes vielleicht in dem Felde seiner reinen Erkenntnis a priori wichtig sein kann« (KrV, B 96-98).

Kant führt das an dieser Stelle nicht weiter aus, sondern spricht direkt von der »unendlichen Sphäre alles Möglichen« (KrV, B 97). Da es ihm hier um die »bloße Verstandesform« aller Urteile unabhängig von ihrem Inhalt geht, entwickelt er sein Verständnis der Sphäre des Begriffs formal aus dem disjunktiven Urteil:

»Endlich enthält das disjunktive Urteil ein Verhältnis zweier, oder mehrerer Sätze gegen einander, aber nicht der Abfolge, sondern der logischen Entgegensetzung, so fern die Sphäre des einen die des andern ausschließt, aber doch zugleich der Gemeinschaft, in so fern sie zusammen die Sphäre der eigentlichen Erkenntnis ausfüllen, also ein Verhältnis der Teile der Sphäre eines Erkenntnisses, da die Sphäre eines jeden Teils ein Ergänzungsstück der Sphäre des andern zu dem ganzen Inbegriff der eingeteilten Erkenntnis ist, z. E. die Welt ist entweder durch einen blinden Zufall da, oder durch innre Notwendigkeit, oder durch eine äußere Ursache. Jeder dieser Sätze nimmt einen Teil der Sphäre des möglichen Erkenntnisses über das Dasein einer Welt überhaupt ein, alle zusammen die ganze Sphäre. Das Erkenntnis aus einer dieser Sphären wegnehmen, heißt, sie in eine der übrigen setzen, und da gegen sie in eine Sphäre setzen, heißt, sie aus den übrigen wegnehmen. Es ist also in einem disjunktiven Urteile eine gewisse Gemeinschaft der Erkenntnisse, die darin besteht, daß sie sich wechselseitig einander ausschließen, aber dadurch doch  im Ganzen  die wahre Erkenntnis bestimmen, indem sie zusammengenommen den ganzen Inhalt einer einzigen gegebenen Erkenntnis ausmachen« (KrV, B 98f, vgl. auch B 112f).

Abschließend bleibt anzumerken, dass das disjunktive Urteil in doppelter Weise gebraucht wird. Die Urteilstafel mit ihrer Aufzählung aller Urteile ist ihrerseits ein disjunktives Urteil (›Urteile sind allgemein oder besonders oder ... oder disjunktiv oder problematisch oder ...‹) und enthält im Innern als eins der Urteile das disjunktive Urteil. So hat Kant die Sphäre des Begriffs mit dem disjunktiven Urteil in mehrfacher Hinsicht kunstvoll selbstbezüglich vorbereitet.