Anmerkung:Verborgene Zahl – Verborgener Gott/79
Die Einflussnahme städtischer Führungsschichten auf den universitären Lehrbetrieb in Köln war natürlich kein Einzelfall. So wurde bekanntermaßen der berühmten Rechtsschule von Bologna, im späten 11. Jahrhundert durch Zusammenschluss kleinerer Lehrinstitutionen gegründet und nach allgemeiner Übereinkunft der historischen Forschung die erste Universität des Abendlandes, durch das kaiserliche Scholarenprivileg (authentica habita) Friedrichs I. Barbarossa bereits 1155 eine weitgehende Verwaltungsautonomie verliehen, um die Abhängigkeit der Lehrenden und Lernenden von äußeren Einflussnahmen zurückzuschrauben. Das Autonomieprivileg sollte aber auch ganz allgemein die freie Gerichtswahl von Schülern und Lehrern, die sich zu Korporationen zusammenschlossen, sichern. Natürlich stand bei diesem Eingriff nicht die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre als Eigenwert im Vordergrund, sondern die Interessen des Kaisers selbst, mussten doch für die Organisation von Hof und Reich beständig loyale juristische Fachkräfte angeworben werden. Hierzu ausführlich: Friedrich Stelzer: Zum Scholarenprivileg Friedrich Barbarossas (‚authentica habita‘), in: Deutsches Archiv für die Erforschung des Mittelalters, Bd. 37, Köln 1978, S. 123-165.