▷ annahm-e mhdt.-dt. "
Vermutung", (15. Jh.),
Übrstzngswrt: Hypothese, Akzeptanz,
Anm. KF: vermutend, willkürlich oder willentlich gangenommene, eingenommene und aufrechterhaltene Ansicht, Haltung gegenüber oder in Bezug auf ein Dasein, Daseinszustand, dessen Ursache oder Ähnlich, nach der bereits das eigene Meinen und Handeln ausgerichtet wird, oder sich darauf stützt; eine Annahme beruht oft darauf, dass es jemand die Annahmen angenehm, eine Ahnehmlichkeit oder Unannehmlichkeit ist;
Annahme[1] bedeutet in der Logik den Untersatz (vgl. Schluß) eines Schlusses (propositio minor oder assumptio), allgemeiner die Voraussetzung bei einem Beweise. Vgl. Hypothese.
Annahme[2] (acceptio) sc. als wahr, = Fürwahrhalten, Glauben (s. d.), Voraussetzung bei einem Beweise. Vgl. Hypothese.
Annahme steht für:
- Annahme (Recht), Willenserklärung als Antwort auf ein Vertragsangebot
- Annahme (Versicherungsmathematik), Schätzung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zahlungsströme
- Adoption, im Familienrecht die Annahme einer Person „an Kindes statt“
- Wareneingang, Warenannahme, in der Logistik der Lieferanteneingang
- Akzept, die Übernahme eines Wechsels, siehe Wechsel (Wertpapier) #Handhabung des Wechsels
- Akzeptanz, annehmende Haltung einer Person oder ihres Verhaltens
- Hypothese, wissenschaftliche Aussage, deren Gültigkeit für möglich gehalten wird, die aber nicht bewiesen oder verifiziert ist