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Antwortnorm (Recht)

aus AufEinWort, der freien Forschung

Antwort–Norm nhdt.-dt. Rechtsnorm, deren abstrakte Rechtsfolge eine direkte Antwort auf die gestellte Fallfrage darstellt. Je konkreter die Frage gestellt ist, desto weniger Antwortnormen kommen in Betracht.