Arthakriyākāritva
Arthakriyakaritva, Arthakriyakarin-tva
Arthakriyākāritva (अर्थक्रियाकारित्व) oder einfach Arthakriyākārin bezieht sich auf „kausale Wirksamkeit“. – Es war ganz natürlich, dass zu Beginn des Aufstiegs der Philosophie jede Schule für ihre eigene Lehre und gegen die Ungültigkeit der anderen sprach. Aber im Zeitalter der Logik brachten die indischen Gelehrten das Argument vor, dass die Entität, die in der Lage ist, eine Funktion (Arthakriyākārin) auszuführen, nur Sat oder Realität und nichts anderes sein kann. Das Verdienst, dieses logische Kriterium von Arthakriyākāritva (kausale Wirksamkeit) voranzubringen, gebührt der buddhistischen Tradition. Das Wort „Arthakriyā“ kommt im frühen buddhistischen Werk Lalitavistara im Sinne von „nützlich für andere“ vor, ohne jegliche metaphysische Bedeutung.
Hemachandra definiert das Arthakriyākāritva als das Kriterium der Existenz oder des Seins als die Ausführung einer bestimmten spezifischen Handlung, oder vielmehr Existenz, „arthakriyā sāmarthyāt, tallakṣaṇatvād vastunaḥ“. Es bedeutet, dass auf irgendeine Weise ein bestimmter Effekt erzeugt wurde (kausale Effizienz), dann heißt es Realität.
Es scheint, dass ein Ding oder ein Phänomen aus buddhistischer Sicht als die Kombination verschiedener Merkmale definiert werden kann[1]. Was wir ein Ding nennen, ist nichts weiter als ein Konglomerat verschiedener Eigenschaften, von denen festgestellt wird, dass sie andere Konglomerate beeinflussen, bestimmen oder beeinflussen, die als empfindungsfähige oder als unbelebte Körper erscheinen. Solange die Eigenschaften, die die Elemente eines Konglomerats bilden, vollkommen gleich bleiben, kann man sagen, dass das Konglomerat dasselbe ist. Sobald eines dieser Merkmale durch ein anderes neues Merkmal ersetzt wird, ist das Konglomerat als neu zu bezeichnen[2]. Existenz oder Sein von Dingen bedeutet die Arbeit, die ein Konglomerat verrichtet, oder den Einfluss, den es auf andere Konglomerate ausübt. Dies wird in Sanskrit Arthakriyākāritva genannt, was wörtlich übersetzt bedeutet – die Kraft, Handlungen und Zwecke irgendeiner Art auszuführen.
Aber wir finden die Entwicklung dieser Bedeutung sowohl bei Ratnakīrtti als auch bei Nyāya-Schriftstellern, die sich auf diese Lehre bezogen. Bei Vinītadeva (7. Jahrhundert n. Chr.) bedeutete das Wort „arthakriyā-siddhi“ die Erfüllung jeglicher Bedürfnisse, wie das Kochen von Reis im Feuer (arthaśabdena Prayyojanamucyate puruṣasya Pradojanaṃ dārupākādi tasya siddhiḥ niṣpattiḥ – das Wort artha bedeutet Bedürfnis; das Bedürfnis des Menschen wie z Kochen mit Holzstämmen usw.; siddhi davon bedeutet Vollendung). Bei Dharmottara, der etwa anderthalb Jahrhunderte später aufblühte, bedeutet arthasiddki Handlung (anuṣṭhiti) in Bezug auf unerwünschte und wünschenswerte Objekte (heyopādeyārthaviṣayā). Aber bei Ratnakīrtti (950 n. Chr.) hat das Wort arthakriyākāritva eine ganz andere Bedeutung. Es bedeutet bei ihm die Effizienz, eine Handlung oder ein Ereignis hervorzurufen, und wird als solches als die charakteristische Definition der Existenz (sattva) angesehen. So sagt er in seinem Kṣaṇabhañgasiddhi, S. 20, 21, dass, obwohl es in verschiedenen Philosophien unterschiedliche Definitionen von Existenz oder Sein gibt, er seine Argumentation mit der allgemein akzeptierten Definition von Existenz als Arthakriyākāritva (Effizienz, eine Handlung oder ein Ereignis zu verursachen) eröffnen wird. Wann immer sich hinduistische Schriftsteller nach Ratnakīrtti auf die buddhistische Lehre von Arthakriyākāritva beziehen, beziehen sie sich normalerweise auf diese Lehre im Sinne von Ratnakīrtti.
(20220506 A history of Indian philosophy 1922 Nyaya Vaisesika)