Auslegungpielraum
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Auslegung-s-Spielraum nhdt.-dt. Wrtdtng: Spielraum in der Rechtsauslegung, durch dessen Nutzung sich im Rahmen des Gesetz bewegt wird, ohne es zu brechen, umgehen, verlassen, …; vgl. Entscheidungsspielraum, Ermessensspielraum