Aussage als wahrheitsfähiger Sinn
▶Eine Aussage, also das, was in einer behauptenden Äußerung typischerweise in einem Aussagesatz gesagt wird, ist das, wovon man sinnvoll sagen kann, es sei entweder wahr oder falsch. Dies ist der Begriff der Aussage, wie er in der Logik (Aussage (Logik)) verwandt und der in der Sprachwissenschaft, insbesondere in der Sprechakttheorie, Proposition genannt wird.
In einem (umgangssprachlichen/sprachwissenschaftlichen) Sinn, der nicht so streng wie der in der Logik ist, wird auch das, was ein Aussagesatz oder eine – dem Anschein nach – behauptende Äußerung enthält, Aussage genannt.
- Beispiel: Der Ausdruck „Es regnet“ ist abstrakt grammatisch ein Aussagesatz, der umgangssprachlich einen Aussageinhalt hat, jedoch mangels Wahrheitsfähigkeit (Wann?, Wo?) keine Aussage im logischen Sinn darstellt; allerdings im Zusammenhang der konkreten Äußerung (Ort, Zeit) eine wahrheitsdefinite Aussage ist.
- Beispiel: Ein Zeuge sagt in seiner „Zeugenaussage“ nichts Konkretes, Verifizier- oder Falsifizierbares, redet um den heißen Brei herum. Seine „Aussage“ ist keine Aussage im logischen Sinn (sollte sie nur sein).
Die Berechtigung der Unterscheidung von Aussagesatz und Aussage(satz)inhalt wird dadurch deutlich, dass eine Aussage (eine Proposition) durch unterschiedliche Aussagesätze getätigt (ausgesagt) werden kann:
- Beispiel:[1]
- Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands.
- Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.
- Deutschlands Hauptstadt ist Berlin.
- Deutschland hat eine Hauptstadt, und die heißt Berlin.
- Berlin is the capital of Germany.
oder in anderen Sätzen als Aussagesätzen:
- Berlin ist doch die Hauptstadt Deutschlands, oder bist Du etwa anderer Ansicht?
Einzelnachweise
- ↑ Nach Robert Wall: Logik und Mengenlehre. Scriptor, Kronberg im Taunus 1974, S. 31.