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Begabung

aus AufEinWort, der freien Forschung

begab + -ung

¦∑¦ begab(t) + ung; ⇒ Gabe; ¦√¦ uig. *gʰebʰ- "geben";

¦∅¦ ‘Befähigung, Anlage, Talent’, vom 14. Jh. an vor allem ein Ausdruck der Rechtssprache für ‘Schenkung, Stiftung, Beschenkung, Vorrechte’, seit dem 18. Jh., der Bedeutung des Adjektivs folgend, auf geistige und gute körperliche Anlagen übertragen.

¦⊕¦ Mit Begabung oder Talent wird eine bis mehrhere besonderere Fähigkeit einer Person in Bezug auf einer nicht im gegenwärtigen Leben erlernten  Fertigkeit verstanden und besondere Anlage oder Veranlagung besteht darin, dass die Person überdurchschnittlich schnell die Fertigkeiten erlernt, oder sie unmittelbar hat, für die man für gewöhnlich meistz viele Jahre benötigt, um diese Fertigkeiten zu erlernen und wenn dies der Fall ist, so stammen die Veranlagungen aus in früheren Leben erlernten Fertigkeiten und werden daher im einem der nöächsten Leben wie angeboren erschein, jedoch mitgebracht, berughen somit auf eigenem Vermögen und nicht auf Gott, oder Gene.