Behuf
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Behuf mhdt.-dt. '(notwendiger, bedürftiger) Zweck'
- Behuf m. nur noch in der Verbindung zu dem (zum) Behuf ‘zu dem Zweck’.
- gehört zum Verb mhd. beheben ‘wegnehmen, erhalten, erwerben, behalten, behaupten’;
- vgl.
- mnd. behōf ‘Nutzen, Bedürfnis’ und to behōf ‘zum Besten, zum Nutzen’,
- nl. behoeven ‘bedürfen’ und behoeve ‘zu Nutz und Frommen, zum Behuf’,
- afries. behōf, behofte,
- aengl. behōf,
- engl. behoof ‘Nutzen’ (aengl. behōflic ‘notwendig’).
- Die genannten Formen sind verwandt mit heben (s. d.).
- Bei Behuf rückt später die Bedeutung ‘Bedarf, Vorteil’ in den Vordergrund.
- Die md. Kanzleisprache gebraucht das Wort in Verbindung
- mit der Präposition zu in formelhafter Wendung zu diesem Behuf,
- eigentlich ‘für dieses Bedürfnis’,
- die in die Literatursprache eindringt.
- mit der Präposition zu in formelhafter Wendung zu diesem Behuf,
- Aus dem Genitiv Sing. Behufs entwickelt sich um 1800 die Präposition behufs (mit Genitiv) ‘zu dem Zweck’,
- die wie das Substantiv heute ebenfalls selten ist.