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Behuf

aus AufEinWort, der freien Forschung

Behuf mhdt.-dt. '(notwendiger, bedürftiger) Zweck'

  • Behuf m. nur noch in der Verbindung zu dem (zum) Behuf ‘zu dem Zweck’.
    • Mhd. behuof ‘Geschäft, Zweck, Vorteil; wessen man bedarf’
  • gehört zum Verb mhd. beheben ‘wegnehmen, erhalten, erwerben, behalten, behaupten’;
  • vgl.
    • mnd. behōf ‘Nutzen, Bedürfnis’ und to behōf ‘zum Besten, zum Nutzen’,
    • nl. behoeven ‘bedürfen’ und behoeve ‘zu Nutz und Frommen, zum Behuf’,
    • afries. behōf, behofte,
    • aengl. behōf,
    • engl. behoof ‘Nutzen’ (aengl. behōflic ‘notwendig’).
  • Die genannten Formen sind verwandt mit heben (s. d.).
  • Bei Behuf rückt später die Bedeutung ‘Bedarf, Vorteil’ in den Vordergrund.
  • Die md. Kanzleisprache gebraucht das Wort in Verbindung
    • mit der Präposition zu in formelhafter Wendung zu diesem Behuf,
      • eigentlich ‘für dieses Bedürfnis’,
    • die in die Literatursprache eindringt.
  • Aus dem Genitiv Sing. Behufs entwickelt sich um 1800 die Präposition behufs (mit Genitiv) ‘zu dem Zweck’,
    • die wie das Substantiv heute ebenfalls selten ist.