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Beifügung

aus AufEinWort, der freien Forschung

bei + Fügung | In Satzaussagen sprwsl. eigentlich sinngemäß "beigefügter ( beschreibender) Zusatz, einer wesentlichen Eigenschaft";

Attribut, Attributiv

Zunächst in lat. Wortbeugung (Mrz. Attributa), seit Mitte des 18. Jhs. vorwiegend in eingedeutschter Form (Gottsched 1741, Lessing 1766, sehr oft bei Herder seit 1769).

Die Verwendung als sprwsl. Begriff im Sinne von ‘Beifügung’ findet sich seit den 30er Jahren des 19. Jhs. (u. a. bei J. Grimm 1837) neben dem seit etwa 1800 bezeugten gleichbed. Attributiv n. attributiv Egsw.

attributiv Egsw. ‘als Attribut, beifügend’ (Anfang 19. Jh.).

Unter einer "Beifügung" versteht man einen Teil eines Satzes, der die Aufgabe hat, einen anderen Satzteil näher zu bestimmen. Wenn man sich eine Beifügung aus einem Satz wegdenken würde, erhielte man einen immer noch vollständigen Satz, dessen Aussage Sinn ergibt. Wenn man die Beifügung aber dazunimmt, erhält man genauere Angaben und der Satz gewinnt ein "Mehr" an Aussage.

Beifügungen können andere Satzteile im Hinblick auf einen Raum (örtlich), die Zeit (zeitlich), die Art und Weise () oder den Grund (ursächlich) näher bestimmen. So kann man, wenn man eine Satzanalyse anstellt, ein Attribut genauer bestimmen. Man kann so zum Beispiel Kausalattribute oder Lokalattribute (wie im zweiten Beispiel in dieser Tabelle) benennen.