Civil-law
Erscheinungsbild
- den römisch-germanischen Rechtskreis in Abgrenzung zum Common Law, siehe Römisch-germanischer Rechtskreis
- das Privatrecht oder Zivilrecht innerhalb einer Rechtsordnung in Abgrenzung zum öffentlichen Recht
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt der römisch-germanische Rechtskreis, der – in Abgrenzung zum angelsächsischen Common Law – auch Civil Law genannt wird. Geprägt ist das Civil Law durch rezipiertes römisches Recht.