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Diskurs Anwendungsfragen

aus AufEinWort, der freien Forschung

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▶Neben der reinen Begründungsfrage der Diskursethik gibt es eine breite Diskussion darüber, wie die Prinzipien der Diskursethik in praktischen Diskursen zur Geltung kommen können. „Auf welche Weise können und sollen wir unser Verhalten am diskursethischen Moralprinzip orientieren?“[1]Robert Alexy spricht hier von „Diskursen eigener Art“.[2]Dass die Anwendungsfragen eine gesonderte Ebene der Diskursethik ansprechen, hat besonders Klaus Güntherherausgestellt.[3] Als Anwendungsproblem wird die Frage diskutiert, auf welche Weise das abstrakte Diskursprinzip auf konkrete Diskurse angewendet werden soll. Es behandelt nicht die Inhalte konkreter Diskurse oder Entscheidungsprobleme, sondern die „Grammatik des Diskurses“ in Form einer „rekonstruktiven Pragmatik“[4]. Damit gehört insbesondere der Teil B der apelschen Form der Diskursethik als Vermittlung zwischen dem allgemeinen Moralprinzip und dem Besonderen in diesen Bereich.[5] Auf der Anwendungsebene wird gefragt, wie Recht und Politik aufeinander bezogen sind, wie der Begriff des Konsenses zu fassen ist, wie ein angemessenes Verhältnis von Staatsbürger und Staat zu bestimmen ist, welche Bedeutung dem Thema Gerechtigkeit zukommt, in welcher Beziehung die Diskursethik zur Frage des guten Lebens steht, wie sie im Vergleich zu anderen Ethikkonzepten (Kontraktualismus, Kommunitarismus, Tugendethik oder Utilitarismus) zu beurteilen ist oder ob es besondere Anforderungen an die Diskursethik aus bestimmten Sphären der Lebenswelt gibt.[6] Apel vertritt die Auffassung, „daß die Diskursethik die einzige Ethikkonzeption ist, welche gleichsam von Hause aus der Forderung nach einer postkonventionellen Makroethik universaler Mitverantwortung entspricht.“[7] Hierfür spricht nach Apel zum einen, dass das Diskursprinzip jeden Beteiligten für das Gelingen eines Diskurses verantwortlich macht und so die Anerkennung des Anderen mit der Mitverantwortung verknüpft. Zum anderen beinhalte die Idee des Diskurses im Gegensatz zur Individualethik das Instrumentarium, die Aufteilung und Regelung der Mitverantwortung zu gestalten, also die prozedurale Steuerung kollektiver Tätigkeiten „im planetaren Maßstab“ zu ermöglichen.

Ein grundlegendes Anwendungsproblem entsteht, wenn man wie Apel Moral dem Recht vorordnet, wie aus der Diskursethik staatlicher Zwang zur Durchsetzung des Rechts gerechtfertigt werden kann. Zu dieser von Otfried Höffegeäußerten Kritik[8] verweist Apel auf die Brücke zur empirisch-praktischen Lebenswelt, die durch sein Ergänzungsprinzip hergestellt wird, so „daß es in strategisch verzerrten Interaktions- und Kommunikationssituationen moralisch geboten sein kann, offene oder versteckte Gewalt (z. B. Täuschung) als Anti-Gewalt-Gewalt bzw. Strategiekonterstrategie anzuwenden“.[9] Wichtig ist, dass die strategisch eingesetzte Gewalt durch Regeln bestimmt und begrenzt wird. Gerade die „Begrenzungen und Differenzierungen der Zwangsbefugnisse des Staates“ geben dem Bürger die Freiheit, moralisch zu handeln. Die Begründung, warum Gerechtigkeit das Leitprinzip in einem Staat sein soll, bleibt in jedem ethischen Konzept offen. Man muss wie Kant ein Faktum der Vernunft oder wie Rawls einen Gerechtigkeitssinn annehmen. „Zu diesen Einwänden ist zu sagen, daß die niemals auszuschließende Verweigerung der willentlichen Bekräftigung der Anerkennung des Prinzips überhaupt nicht zum Begründungsproblem der Ethik gehört. Insofern kann diese Verweigerung auch nicht als Argument zählen (vgl. Apel 1973, 413 gegen Popper), das zu einer Fortsetzung der Begründung zwingen könnte. Eine Grenze der transzendentalpragmatischen Diskursethik liegt hier allerdings vor, aber nicht eine Unvollständigkeit der rationalen Begründung, sondern eine Sinngrenze jedes kognitivistischen, d. h. an Einsicht appellierenden, Begründungsprogramms gegenüber der Problematik des (guten oder bösen) Willens. Hier lag das gute Recht des Voluntarismus seit Duns Scotus; aber der Dezisionismus, der Letztbegründung durch Letztentscheidung ersetzen will, ist eine Perversion des Voluntarismus.“[10]

Micha Werner verweist darauf, dass die Diskursprinzipien nur eine negative Gültigkeit beanspruchen können. Ein Argument, das den Diskursregeln entspricht, kann möglicherweise gültig sein, muss aber nicht gültig sein.[11]Entsprechend stellt Habermas fest: „Eine moralische Verbindlichkeit kann sich aus der gleichsam transzendentalen Nötigung unvermeidlicher Argumentationsvoraussetzungen alleine nicht ergeben; sie haftet vielmehr den speziellen Gegenständen des Diskurses an – den in ihn eingeführten Normen, auf die sich die in der Beratung mobilisierten Gründe beziehen.“[12]Der moralische Anspruch ergibt sich erst aus dem Anspruch auf Wahrhaftigkeit der Diskursteilnehmer; denn erst dann ist sichergestellt, dass das Argument nicht nur strategisch vorgetragen wird, sondern die Gültigkeit für alle Diskursteilnehmer einschließlich des Argumentierenden beansprucht. Deshalb ist Wahrhaftigkeit konstitutiv für den idealen Diskurs.[13]

Ein Anwendungsproblem ist auch die in jeder Ethik zu beantwortende Frage, „wer alles es ist, demgegenüber wir moralische Verpflichtungen haben.“[14] Besondere Relevanz bekommt die Frage bei den Moralobjekten, die ihre eigenen Ansprüche nicht selbst geltend machen können, also bei Themen wie der Verantwortung für die Zukunft, der Umweltethik, der Tierethik oder in der Medizinethik. Aus dem Diskursprinzip selbst leitet sich ein derartiger indirekter Anspruch auf Berücksichtigung von Interessen und Bedürfnissen nicht argumentationsfähiger Subjekte nicht ab, weil die im Diskurs angenommene Reziprozität fehlt.[15] Zur Einbeziehung anderer Ansprüche bedarf es eines asymmetrischen nichtreflexiven Arguments. Die Praxis der Begründungen zeigt nach Werner, dass es jedoch kein Argument gibt, dass eine rationale Argumentation für moralische Achtung ohne Reziprozität als gültig erscheinen lässt. Die vielfältig vorgetragenen Gründe appellieren regelmäßig an die Intuition oder an das Mitgefühl. Dies gilt für die Einbeziehung potenziell argumentationsfähiger Lebewesen (Embryonen, Behinderte, Demente) ebenso wie für das Eintreten für alle Lebewesen, die zur eigenen Art gehören, weil sie normalerweise diskursfähig wären. Am wirksamsten erscheint das Argument, alle die einzubeziehen, die gleich gelagerte Interessen und Bedürfnisse haben (z. B. Vermeidung von Schmerzen, Aufrechterhaltung des Lebens), unabhängig davon, ob sie diskursfähig sind und ihnen ein Recht auf (anwaltliche) Vertretung zuzusprechen[16], wie dies Apel in seiner Variante des imperativen Universalisierungsgrundsatzes „U (h)“ getan hat.

Das Ergänzungsprinzip nach Apel, das als Realisierungs- und Erhaltungsprinzip den Übergang des reinen Verfahrensprinzips zur Diskurspraxis beschreibt, „kennzeichnet“ – so Dietrich Böhler – „den Übergang von der Legitimationsebene zur Verantwortungsebene“.[17] Böhler leitet daraus die Begründung der Menschenwürde, wie sie als oberste gesellschaftliche Norm im deutschen Grundgesetz formuliert ist, ab. „Die Diskursethik kann die rechtsethische Zentralnorm insoweit begründen, als diese auf die Unverletzlichkeit der Person, die Anerkennung ihres Anspruchs auf freies Urteil, einschließlich Gewissensfreiheit und auf den Schutz der freien Kommunikation verpflichtet.“[18] Einschränkend betont Böhler aber, dass der Wertbegriff „Menschenwürde“ in der inhaltlichen Ausgestaltung einem geschichtlichen Wandel unterliegt, was sich in praktischen Diskursen zur Gentechnologie, zur Abtreibung, zur Euthanasie oder zu Freiheitsrechten niederschlägt. Eine ähnlich gelagerte Frage ist, ob Volksabstimmungen oder ein parlamentarisches System eher geeignet sind, den Ansprüchen der Diskursethik zu genügen.[19] Die Grenzen einer solchen inhaltlichen Gestaltung ergeben sich aus der Forderung der Diskursethik nach wechselseitiger Anerkennung einer pluralen Vernunft, d. h. die geschichtlichen Wertsetzungen sind nicht an die individuelle und dadurch subjektive Rationalität eines Einzelnen gebunden. „Sowohl die dialogische Form des Verfahrens der Urteilsbildung (mit prozedural geregelter wechselseitiger Anerkennung der Beteiligten) wie auch das, zwar kaum je einlösbare, aber als verpflichtend ernst zu nehmende und selbstkritisch anzustrebende, Endziel des argumentativen Konsensus enthält das geltungslogische Primat der Richtigkeit und Wahrheit gegenüber der Angemessenheit.“[20] Indem die Diskursethik die Anerkennung der Menschenwürde beinhaltet, ist sie für Böhler nicht nur formal, sondern leistet „eine moralische Orientierung der persönlichen Urteilsbildung“.

Wolfgang Kuhlmann thematisiert die Frage, ob Aussagen wie „Du sollst nicht lügen“ oder „Versprechen sind zu halten“, also allgemeine Normen, wie sie im Universalisierungsprinzip angesprochen sind, überhaupt das moralisch Richtige zum Ausdruck bringen können.[21] Normen sind nach Albrecht Wellmer insbesondere vor dem Hintergrund eines begrenzten Wissens und einer begrenzten Zeit entweder zu allgemein, so dass es regelmäßig zu Normenkonflikten kommt, oder so speziell und detailliert, dass sie den Charakter der Allgemeingültigkeit verlieren. Für ihn entwirft die Diskursethik eine utopische Vorstellung, die an der Praxis der geschichtlichen und kulturellen Lebensformen und anderen Sinnpotenzialen vorbeigeht.[22]Habermas hat sich bei der Zurückweisung dieses Einwandes auf Klaus Günther gestützt.[23] Die Aufgabe des Anwendungsdiskurses ist es nach Habermas, die Angemessenheit einer Norm und die Kohärenz ihrer Stellung in einem Regelsystem zu prüfen, so dass im konkreten Fall eine ausreichende Interpretationsbasis vorhanden ist. „Wir würden den diskursiven Charakter der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung missverstehen, wenn wir glauben, den realen Gehalt allgemeiner Argumentationsvoraussetzungen zu einem Modell reiner kommunikativer Vergesellschaftung hypostasieren zu dürfen.“[24] Kuhlmann betont, dass die Norm jeweils nur einen Typ einer Handlungssituation beschreiben kann und für den konkreten Anwendungsbezug daher jeweils noch eine möglicherweise komplexe Analyse vor dem Hintergrund des allgemeinen Moralprinzips erforderlich wird. Die Funktion der Diskursethik liegt für ihn deshalb vor allem in der Begründung des Moralprinzips, damit dieses situationsbezogen zur Anwendung kommt. „Ich plädiere also – mit Wellmer – für eine handlungsdeontologische Auffassung von Diskursethik.“[25]

Matthias Kettner weist darauf hin, dass das der Diskursethik zugrunde liegende Prinzip einen bevormundenden Paternalismus verbietet.[26] Des Weiteren kann die Diskursethik als Verfahrensethik anderen Ethikkonzepten wie dem Kontraktualismus oder dem Utilitarismus vorgelagert werden, um deren Anwendungsbereich zu bestimmen, also einen „Einheitsfokus“ der Moral schaffen. Auf diese Weise wird verhindert, „daß ex cathedra (durch moralische „Experten“) oder per definitionem (durch begrifflich-theoretische Vorentscheidungen) den handelnden Personen, die mit einer im Praxisbereich Pb auftauchenden, schwierigen Situation moralisch richtig umgehen wollen, eine Moraltheorie übergestülpt wird, die sie gar nicht als relevant für Pb anerkannt haben.“[27] Umgekehrt bedeutet das Verbot einer Bevormundung nicht, dass in der praktischen Lebenswelt auf strategisches Argumentieren und Handeln verzichtet werden kann. Dies ist dann aber immer eine diskursiv verteidigbare „Strategiekonterstrategie“, die das Ziel eines idealen Diskurses nicht aus dem Auge verlieren darf. In diesem Sinne folgt strategisches Verhalten der regulativen Idee der Minimierung von Unrecht.▶

  1. ↑ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 20
  2. ↑ Robert Alexy: Theorie der juristischen Argumentation. Die Theorie des rationalen Diskurses als Theorie der juristischen Begründung, Frankfurt a. M. 1983 (Erstauflage 1978), 38
  3. ↑ Klaus Günther: Der Sinn der Angemessenheit. Anwendungsdiskurse in Moral und Recht. Suhrkamp, Frankfurt 1988
  4. ↑ Dietrich Böhler, Horst Gronke: Stichwort „Diskurs“, in: Neues Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, Alber, Freiburg 2011, 555
  5. ↑ Wolfgang Kuhlmann: Beiträge zur Diskursethik: Studien zur Transzendentalpragmatik. Königshausen & Neumann, Würzburg 2006, 115
  6. ↑ Karl-Otto Apel, Matthias Kettner: Einleitung, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 9
  7. ↑ Karl-Otto Apel: Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik: Können die Rationalitätsdifferenzen zwischen Moralität, Recht und Politik selbst noch durch die Diskursethik normativ-rational gerechtfertigt werden?, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 30
  8. ↑ Otfried Höffe: Politische Gerechtigkeit. Grundlegung einer kritischenPhilosophie von Recht und Staat, Suhrkamp, Frankfurt 1987, 27
  9. ↑ Karl-Otto Apel: Diskursethik vor der Problematik von Recht und Politik: Können die Rationalitätsdifferenzen zwischen Moralität, Recht und Politik selbst noch durch die Diskursethik normativ-rational gerechtfertigt werden?, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 29–61, 46
  10. ↑ Karl-Otto Apel unter direkter Bezugnahme auf diesen Aufsatz: Grenzen der Diskursethik? Versuch einer Zwischenbilanz, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, Bd. 40, H. 1 (Jan. - Mar., 1986), 3–31, FN 4
  11. ↑ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 51–52
  12. ↑ Jürgen Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Suhrkamp, Frankfurt 1996, 63
  13. ↑ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 53
  14. ↑ Ernst Tugendhat: Philosophische Aufsätze, Suhrkamp, Frankfurt 1992, 371, zitiert nach: Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 54
  15. ↑ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 59–62
  16. ↑ Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik: Von der Prinzipienbegründung zur Handlungsorientierung, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, 77–78
  17. ↑ Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, in Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 201–232, 205
  18. ↑ Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, in Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 201–232, 209; kritisch hierzu: Micha Brumlik: Über die Unbegründbarkeit der Menschenwürde aus dem Geist der Diskursethik – wider den hermeneutischen Kompromiß in der Euthanasiedebatte!, in: Ethik und Sozialwissenschaften, 2 (3/1991), 377–380
  19. ↑ Bruno S. Frey, Gebhard Kirchgässner: Diskursethik, Politische Ökonomie und Volksabstimmungen (Memento des Originals vom 8. August 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitungund entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 3,3 MB), in: Analyse und Kritik, 15 (1993), 129–149; kritisch hierzu: Michael Baurmann, Hartmut Kliemt: Volksabstimmungen, Verhandlungen und der Schleier der Insignifikanz (Memento des Originals vom 5. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 2,9 MB), in: Analyse und Kritik, 15 (1993), 150–167
  20. ↑ Dietrich Böhler: Diskursethik und Menschenwürdegrundsatz zwischen Idealisierung und Erfolgsverantwortung, in Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 201–232, 212–213
  21. ↑ Wolfgang Kuhlmann: Diskursethik – Akt- oder Noremenethik?, in: Holger Burckhart, Horst Gronke (Hrsg.): Philosophieren aus dem Diskurs: Beiträge zur Diskurspragmatik. Festschrift für Dietrich Böhler, Königshausen & Neumann, Würzburg 2002, 329–342
  22. ↑ Albrecht Wellmer: Ethik und Dialog. Elemente des moralischen Urteils bei Kant und in der Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1986, 64 bzw. 81ff
  23. ↑ Jürgen Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1991, 138
  24. ↑ Jürgen Habermas: Erläuterungen zur Diskursethik. Suhrkamp, Frankfurt 1991, 391
  25. ↑ Wolfgang Kuhlmann: Diskursethik – Akt- oder Noremenethik?, in: Holger Burckhart, Horst Gronke (Hrsg.): Philosophieren aus dem Diskurs: Beiträge zur Diskurspragmatik. Festschrift für Dietrich Böhler, Königshausen & Neumann, Würzburg 2002, 329–342, hier 342
  26. ↑ Matthias Kettner: Bereichsspezifische Relevanz. Zur konkreten Allgemeinheit der Diskursethik, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 317–349
  27. ↑ Matthias Kettner: Bereichsspezifische Relevanz. Zur konkreten Allgemeinheit der Diskursethik, in: Karl-Otto Apel, Matthias Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Suhrkamp, Frankfurt 1992, 317–349, 343