Dogma
Erscheinungsbild
Dogma n.
- ‘verbindlicher, anerkennend zu befolgender Glaubenssatz’ (der Religion).
- Griech. dógma (δόγμα) ‘Verordnung, Beschluß, philosophischer Grundsatz’
- wird ins Lat. dogma entlehnt und gewinnt in der spätlat. Kirchensprache die Bedeutung ‘geoffenbarte, unumstößlich gültige Glaubenslehre’.
- Im 16. Jh. wird Dogma ins Dt. aufgenommen (mit dem Plural Dogmata, Dogmaten) und bezeichnet die gesetzliche und lehrhafte Formulierung einer religiösen Glaubensaussage sowie eine unwissenschaftliche, da unkritisch als gleichsam ewig gültige Wahrheit aufgestellte Lehrmeinung
- Griech. dógma (δόγμα) ‘Verordnung, Beschluß, philosophischer Grundsatz’