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Eintracht

aus AufEinWort, der freien Forschung

Eintracht f. mhdt.-dt. ‘Übereinstimmung (im Denken und in der Gesinnung), Einmütigkeit, Einigkeit, Verträglichkeit’.

  • Im 14. Jh. in der Rechtssprache auftretendes mnd. ēndracht und mhd. (nur md.) eintraht ‘Übereinkunft, Absprache, Vertrag’
    • ist abgeleitet von mnd. (over)ēndrāgen, (over)ēndrēgen,
      • älter över ēn, in ēn drāgen (mhd.über ein tragen) ‘übereinkommen, -stimmen, sich vertragen, beschließen, vereinbaren’;
    • vgl. frühnhd.übereintragen, nl. overeendragen; s. ein1 Num. und tragen, Tracht.
  • Eintracht dringt erst im 16./17. Jh. (wesentlich später als einträchtig und Einträchtigkeit) vom nd.-md. Sprachgebiet ins Obd. vor.