Ermächtigungsnorm
Erscheinungsbild
Ermächtigung-s-Norm lat.-deu.
vglw. Die gesetzliche Ermächtigungsnorm zum Erlass der UStDV befindet sich in der Generalklausel des § 26 UStG sowie verschiedenen speziellen Ermächtigungsnormen des UStG wie z. B. § 3b Abs. 1 S. 3 UStG. Nach der weiten Definition des § 4Abgabenordnung stellt auch die UStDV ein Gesetz im Sinne der Abgabenordnung dar.