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Fachgesellschaft

aus AufEinWort, der freien Forschung

Fach–Gesellschaft deu. 'fachliche Gesellschaft, Gesellschaft eines bestimmten Fach'

Ziele sind die Vertretung der standespolitischen Interessen des Fachs und der Fachvertreter (dann spricht man auch von Berufsverband), die Verbreitung des entsprechenden Fachwissens und die Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen. Eine Wissenschaftliche Gesellschaft ist in der Regel der Zusammenschluss von in der Wissenschaft tätigen Personen oder solchen, die eine bestimmte Graduierung erreicht haben (ordentliche Mitgliedschaft z. B. an die Promotion gebunden, etwa Deutsche Gesellschaft für Psychologie).

Fachgesellschaften organisieren wissenschaftliche Jahrestagungen und Kongresse in ihrem Fachgebiet, teilweise publizieren sie eigene wissenschaftliche Zeitschriften oder geben solche bei Verlagen heraus. In der Regel sind Fachgesellschaften Körperschaften in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.).

Fachgesellschaften nehmen auch an der politischen Entscheidungsfindung teil (Stellungnahmen oder aktiver Einbezug durch die Politik), wenn ihr Fachgebiet involviert ist. In diesen Fällen können Konfliktsituationen zwischen der notwendigen Berücksichtigung von Sachkompetenz und der Vertretung standespolitischer Interessen entstehen.

Beispiele

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