aus AufEinWort, der freien Forschung
Faktor-en 'Verfertiger' Nwf. Mz. lat.-deu. Faktor
▷ Fakt-or,
lat.-deu., m.,
Wrtdtng:
Täter,
Macher,
Verfertiger; etwas, dass in einem bestimmten Zusammenhang eine Wirkung in Bezug auf das Ausmaß ein Dasein, eine Erscheinung einer, eines Daseinszustand hat; etwas, was in einem bestimmten Zusammenhang bestimmte Auswirkungen hat;
- ‘maßgeblicher Umstand,
- Zahl, die mit einer anderen multipliziert wird,
- Abteilungsleiter einer Setzerei, Geschäftsführer’.
- Im 15. Jh. wird mlat. factor ‘Geschäftsführer’, lat. factor ‘Verfertiger, Urheber, Schöpfer’,
- Nomen agentis zu lat. facere ‘machen, tun’,
- Anm. KF: lat. factor “ Tür, Macher, Fertiger Verfertiger”, van factus “getan oder gemacht”, zu faciō “tun, machen”, zu Fakt "Tat", Faktor "Täter";
- im Sinne von ‘Geschäftsführer, Verweser, Unterhändler, Beauftragter’ ins Dt. übernommen.
- Wohl unabhängig davon erscheint es im 18. Jh. erneut entlehnt in der Sprache der Mathematik als ‘Vervielfältigungszahl’ (s. oben),
- seit etwa 1800 übertragen ‘maßgeblicher Umstand, wichtiger Bestandteil, Ursache’.
- – Faktorei f. ‘Handelsniederlassung’ (16. Jh.).