Fremdschädigungsdelikt
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Fremdschädigung-s-Delikt nhdt.-dt. Wortdeutung: aufgrund von vglw. Diebstahl erwirkte Schädigung durch einen Anderen oder Fremden.
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Fremdschädigung-s-Delikt nhdt.-dt. Wortdeutung: aufgrund von vglw. Diebstahl erwirkte Schädigung durch einen Anderen oder Fremden.