Gelehrtenbank
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Gelehrten–Bank mhdt.-dt. Wrtdtng: die Gelehrten hatten vglw. im Reichsstag eine eigene Bank, auf der Gelehrte zusammen ihren gemeinsamen Sitz nahmen, wie jeder der Stände ihren Sitz auf einer ihnen zugewiesenen Bank hatte.
Hofrat: "Es war eine über Regierung und Kammern stehende, direkt vom Kaiser bestimmte Instanz, bestehend aus der Herrenbank und der Ritter- und Gelehrtenbank. "