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Gemeinde

aus AufEinWort, der freien Forschung

ge- + Meinde | f. ‘untere staatliche oder kirchliche Verwaltungseinheit und deren Bewohner bzw. Mitglieder, durch gleiche geistige oder religiöse Interessen verbundene Gemeinschaft, Gruppe von Menschen’, ahd. gimeinida ‘Gemeinde, Gemeinschaft’ (8. Jh.), mhd. gemeinde ‘Anteil, Gemeinschaft, gemeinschaftlicher Besitz, Menschen, mit denen man gemeinsam lebt, versammelte Menge’, asächs. gimēniða, mnd. gemēnde, mnl. ghemeente, ghemeinte, nl. gemeente,

Ableitung mit dem Abstraktsuffix ger. -iþō, -iðō vom Egsw. gemein.

com-mūn-iō

lat.  com-mun-io zu gi-mein-ida Gemeinde

Gemeinden

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Gemeinden werden von Organisationen maßgebend als Gebietseinheiten, Verwaltungseinheiten der Selbstverwaltung und oder Fremdverwaltung, Rechtseinheiten und Gerichtsstände, sowie als Wirtschaftseinheiten und Handelseinheiten und früher auch Religionseinheiten angesehen. Der Gesichtspunkt diese als Lebensgemeinschaften und Gesellschaftseinheiten sowie auch als Kultureinheiten zu verstehen, geht auch bei der wissenschaftlichen Untersuchung der Entstehung und Ausgestaltung von Gemeinden unter. Kern bilden die ab dem 10. Jh. gefassten Stadtrechte. Das Stadtrecht war zunächst im Kern ein Marktrecht, ergänzt durch städtische Gerichtsbarkeit und Befestigungs­recht, so da also Handel, Handelsverstöße und Schutz des Handel im Denken derjenigen im Vordergrund standen, die Städte als Gemeinden bildeten, oder aus gebildeten Gemeinden in Städte wandelten, die sich sichtbar voneinander maßgebend durch Schutzmauern und Zolltore auszeichneten, eine Vorgehensweise, die auch etwa 4000 Jahre zuvor in der Stadt Mohenjo Daro nachweisbar ist. Bei den Germanen oder Teutschen Städten stand die Selbstverwaltung im Vordergrund und die Möglichkeit sich als Bürger der Stadt zu einem freien Mensch zu werden, für sich und seine Nachkommen von vererbten Feudalismus (Lehnherrschaft) und Frohndiensten zu befreien. (ndt.)

gemein + de (im Sinne von Teilen, Miteinander);

¦∅¦ [zu einer bestimmten Gelegenheit zusammengekommene] Gruppe von Menschen mit gleichen geistigen Interessen; Anhängerschaft; unterste Verwaltungseinheit des Staates – dazu die Gesamtheit der Bewohner einer Gemeinde; unterste Verwaltungseinheit einer Religionsgemeinschaft oder Seelsorgebezirk, (Gebiet einer) Pfarrei – dazu Gesamtheit der Mitglieder, Angehörigen einer Gemeinde, Gesamtheit der Teilnehmer an einem Gottesdienst;

¦⊕¦ während mein eine eigene auf sich bezogene Zugehörigkeit anzeigt, zeigt gemein die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde, Gemeinschaft an, der man angehört oder auch nicht;

¦⊗¦ ‘Gemeinde, Gemeinschaft’ (8. Jh.); ‘Anteil, Gemeinschaft, gemeinschaftlicher Besitz, Menschen, mit denen man gemeinsam lebt, versammelte Menge’(9. Jh.); Im 19. Jh. weitgehend von Gemeinde abgelöst, für ‘untere staatliche oder kirchliche Verwaltungseinheit und deren Bewohner bzw. Mitglieder, durch gleiche geistige oder religiöse Interessen verbundene Gemeinschaft, Gruppe von Menschen’

¦√¦ *mey- (“wandeln, wechseln, austauschen, unter seinen teilen, aufteilen, mitteilen”); uig. *mein-, *moin- ‘Meinung, Absicht, meinen’;verwand mit air. mīan ‘Wunsch, Verlangen’;´

¦↵¦ Ableitung mit dem Abstraktsuffix germ. -iþō, -iðō vom adj. ahd. gimeinī ; ahd. gimeinida ‘Gemeinde, Gemeinschaft’ (8. Jh.), mhd. gemeinde ‘Anteil, Gemeinschaft, gemeinschaftlicher Besitz, Menschen, mit denen man gemeinsam lebt, versammelte Menge’, asächs. gimēniða, mnd. gemēnde, mnl. ghemeente,ghemeinte, nl. gemeente; ahd. gimeinī (9. Jh.), mhd. gemeine, mnd. gemeine, gemēne, got. gamainei ‘Gemeinschaft’, abgeleitet von dem oben dargestellten Adjektiv. ,